Die Mehrheit prüft sich selbst

Was bringt ein Ausschuss, in dem Rot-Grün von einer rot-grünen Mehrheit geprüft wird?

So ernst meint es also die rot-grüne Stadtregierung mit Bürgerbeteiligung. Erst ruft man das Petitionsrecht ins Leben, damit die Anliegen von Bürgern es leichter schaffen, im Wiener Landtag behandelt zu werden. Doch als es ernst wird, will man über Dinge, die schon von den Behörden bearbeitet werden, im extra geschaffenen Petitionsausschuss nicht mehr diskutieren lassen. Interessant, dass man das neue Instrument der Bürgerbeteiligung schon vor der ersten Sitzung verräumen will.

Interessant vor allem, weil ohnehin nicht viel passieren kann. Denn am Ende würde der Ausschuss, der als Minderheitenrecht gedacht ist, sowieso im Sinne der Stadtregierung entscheiden. Und alle unliebsamen Petitionen einfach abschmettern oder in Arbeitsgruppen entsorgen – schließlich werden neun der 15 Mitglieder von SPÖ und Grünen gestellt. Klar, das wird nach der Stärke der Fraktionen im Landtag berechnet. Aber in dieser Form hat es überhaupt keinen Sinn, überhaupt eine Petition einzubringen.

erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2013)

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