Interview. Verwaltungsreform-Experte Bernhard Raschauer ist für radikal neues Bundesmitarbeitergesetz.
Die Presse: Wie optimistisch sind Sie, dass bald ein Bundesmitarbeitergesetz kommt?
Bernhard Raschauer: Es ist eine Frage des politischen Wollens. Dass es der Sache nach geboten ist, habe ich schon vor fünf Jahren beim Startschuss für die Verwaltungsreform-Kommission gesagt.
Welche Vorteile würde es für den Staat bringen, wenn der Beamtenstatus abgeschafft würde?
Raschauer: Ganz wichtig ist das Atmosphärische. Weil er mit Privilegien assoziiert wird. Es kommt nicht von ungefähr, dass alle gerne öffentlich Bedienstete bleiben. Bei den Ausgliederungen wechselte niemand ins optional angebotene Angestelltenrecht.
Muss erst eine große Koalition kommen, damit die Reform kommt?
Raschauer: Wenn man will, geht das auch ohne Koalition.
Die Beamtengewerkschaft bremst.
Raschauer: Ja, daher ist die Frage, ob Finanzstaatssekretär Finz jetzt Rückendeckung vom Kanzler bekommt, um das günstige Zeitfenster zu nutzen. Weil das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (das die Ruhensbestimmungen für Beamte abschaffte) als "Hammer" empfunden wurde. Das macht schlaglichtartig die Sonderstellung des öffentlichen Dienstes sichtbar.
Kostet die Umstellung?
Raschauer: In Vorarlberg scheint es für so ein Modell höhere Startkosten gegeben zu haben. Allerdings rechnet es sich offenbar bald für den Dienstgeber. Aber so schlimm sind die Gehaltsunterschiede zwischen Angestellten und Beamten nicht mehr. Beamte sind nicht mehr die armen Schlucker.
Muss es weiterhin Gruppen mit Kündigungsschutz geben?
Raschauer: Richter sowie - so lange es ihn noch gibt - die Mitarbeiter des Unabhängigen Bundesasylsenates. In der Verfassung ist ihre Unabsetzbarkeit geregelt.
Die Verfassung kann man ändern.
Raschauer: Grundsätzlich ginge das Ganze auch als einfaches Gesetz, wenn man das Richterdienstgesetz belässt.
Gibt's Gruppen, die eines besonderen Kündigungsschutzes bedürfen?
Raschauer: Nein.
Was halten Sie vom VfGH-Erkenntnis zu den Ruhensbestimmungen für Beamte? Dürfen denn nicht auch Höchstrichter den Hausverstand statt rein formale Kriterien anwenden?
Raschauer: (lacht) Hm, das wäre aber nicht leicht zu begründen gewesen. Inhaltlich tut man sich schwer, es zu kritisieren. Aber vielleicht ist das der Motor, der für das Bundesmitarbeitergesetz noch notwendig war.