Justiz: Neuer Name für Transsexuellen?

Der Verfassungsgerichtshof berät ab Montag über anstehende Beschwerden.

Wien (red). Ein verheirateter Mann lässt sich zur Frau umoperieren. Die amtliche Änderung seines Geschlechts und die Annahme eines weiblichen Vornamens wird ihm aber von den Behörden verwehrt, weil es keine gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich gibt. Ob das rechtmäßig war, muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei seiner am Montag startenden Session entscheiden.

Überdies befasst sich das Höchstgericht wieder mit dem Thema zweisprachige Ortstafeln in Kärnten. Das VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2001, nach dem mehr zweisprachige Ortstafeln angebracht werden müssen, ist nach wie vor nicht umgesetzt. Anlass für die Behandlung des VfGH ist einmal mehr die Beeinspruchung eines Strafmandats, weil ein Ortsgebiet nicht zweisprachig ausgeschildert war.

Ein weiteres Thema bei der bis zum 16. Dezember dauernden Session ist die Frage der Sonntags-Öffnung für Geschäfte am Linzer Hauptbahnhof.


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