Höchstrichter mahnen: Zweisprachige topografische Aufschriften in Kärnten müssen aufgestellt werden.
Wien (aich). Seit 2001 ignorieren Bundes- und Landesregierung ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach in Südkärnten zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufzustellen sind. Jetzt hat der VfGH abermals der Klage eines Slowenen-Vertreters Recht gegeben. Konkret wird die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt aufgefordert, die Ortstafeln Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf bis Ende Juni 2006 zweisprachig zu beschriften. Auslöser der Entscheidung war einmal mehr Slowenen-Vertreter Rudi Vouk: Er fuhr in Bleiburg (Slowenen-Anteil: 16 Prozent) absichtlich zu schnell und berief sich dabei auf die fehlende Kennzeichnung des Ortsgebiets in slowenischer Sprache. Für 14 weitere Kärntner Ortschaften sind bereits etwa 20 ähnliche Verfahren anhängig.
Zur Vorgeschichte: Im Staatsvertrag von 1955 hatte Österreich sich zum Aufstellen von zweisprachigen topografischen Aufschriften in von Minderheiten bewohnten Gebieten verpflichtet. Die Details dazu wurden in einer Verordnung geregelt. Diese erklärte der VfGH aber im Jahr 2001 für verfassungswidrig, weil sie für das Anbringen der Schilder einen Anteil von 25 Prozent einer Volksgruppe vorsah. Nach Ansicht des Höchstgerichts soll bereits ein Anteil von zehn Prozent ausreichend sein.
Doch die dafür nötige neue Verordnung der Bundesregierung wurde bis heute nicht erlassen: Denn Bundeskanzler Wolfgang Schüssel will eine Lösung auf Landesebene. Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) erblickte die Zuständigkeit einmal bei Schüssel und ein anderes Mal beim Bundespräsidenten. Nun plädiert er für eine Lösung der Frage in den Gemeinden selbst. Für Korinek trifft Bund und Land eine Schuld: Der Bund müsse eine Verordnung erlassen, das Fehlen derselben ändere für Kärnten "nichts an der Verpflichtung, die Ortstafeln aufzustellen". Der VfGH hat jedoch keine Möglichkeit, die Umsetzung seiner Urteile zu erzwingen.
Es sei eine Frage der politischen Verantwortung, ob man sich es leisten kann, Recht nicht zu vollziehen, mahnte Korinek. Unbeeindruckt von der VfGH-Entscheidung reagierte Kärntens BZÖ-Vizechef Martin Strutz: Gegen den Willen der Bevölkerung werde es keine weiteren zweisprachigen Ortstafeln geben.