Informationsfreiheit: SPÖ-interner Druck für Transparenz

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Die „Sektion 8“ will die Verpflichtung zum „gläsernen Staat“ per Abstimmung beim Wiener Landesparteitag Ende April zur Parteilinie machen.

Wien/Gr. Ein verbrieftes Recht auf Einblick in alle Verwaltungsakten, die nicht besonders (etwa wegen Datenschutzes oder nationaler Sicherheit) sensibel sind, soll es bringen – den „gläsernen Staat“ quasi, um Korruption hintanzuhalten: Während auf Bundesebene die Verhandlungen um ein Transparenzgesetz zwischen SPÖ und ÖVP nun Arbeitsgruppen zugewiesen sind, die wohl Monate brauchen werden, um einen gemeinsamen Entwurf zustande zu bringen, steigt in der Wiener SPÖ der Druck für eine solche Regelung.

Wieder einmal ist es die „Sektion 8“, selbst ernannte Querdenkerorganisation der SPÖ, die die Landespartei verpflichten will, sich „in Bund, Ländern und Gemeinden“ für ein Informationsfreiheitsgesetz „nach Hamburger Vorbild“ einzusetzen. Eine entsprechende Vorlage wurde vor Kurzem von der Bezirkspartei Alsergrund, der Heimat der „Sektion 8“, beschlossen – damit muss der SPÖ-Landesparteitag am 28.April darüber abstimmen.

Dass es klappt, ist nicht unrealistisch – am Parteitag 2011 war es der „Sektion 8“ etwa gelungen, gegen den Willen der Parteispitze per Abstimmung der Delegierten das Verbot des „kleinen Glücksspiels“ zur Parteilinie zu erklären: Bis 2014 wird es nun in Wien verboten.

Bei der Frage der Informationsfreiheit hängt die Position der Parteispitze zunächst von den Verhandlungen auf Bundesebene ab – für die SPÖ führt diese Staatssekretär Josef Ostermayer, der angekündigt hat, den Ländern freistellen zu wollen, eigene Regeln zu erlassen.

Kommt bis Ende April eine solche Regelung zustande, sorgt sich Nikolaus Kowall, Vorsitzender der „Sektion 8“, dass es in Wien Widerstand gegen ein Informationsfreiheitsgesetz geben könnte – und dass der Antrag auf Empfehlung der Parteispitze schubladisiert werden könnte. Abgestimmt wird darüber hundertprozentig, sagt Kowall: „Ich habe aber keine Ahnung, wie das ausgeht.“

Vorbild Hamburg

Als Vorbild für ein Informationsfreiheitsgesetz nennt der Antrag Hamburgs Transparenzgesetz, das nach dem Desaster um die Elbphilharmonie beschlossen wurde. Es fußt auf drei Punkten: Erstens haben alle Behörden die Pflicht, geschlossene Verträge, eingekaufte Gutachten und andere Verwaltungs- und Gesetzgebungsakte zu veröffentlichen. Zweitens muss die Stadt bis 2014 eine Online-Plattform schaffen, auf der diese Daten publiziert werden. Drittens wird ein Informationsbeauftragter installiert, der einerseits diese Pflichten, andererseits den Datenschutz überwachen soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2013)

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Was spricht noch dagegen, Fahrplandaten zur Nutzung freizugeben? Nicht viel.

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