Der Staatsvertrag sieht zweisprachige Kärntner Ortstafeln vor. 1977 wurde eine Regelung vereinbart, die bis heute nicht erfüllt ist (77 von 91 Tafeln stehen seit gestern). Laut Verfassungsgerichtshof ist aber die Regelung von 1977, die einen Minderheitsanteil von 25 Prozent fordert, viel zu restriktiv.