Der VfGH hat die Wahl zur Wiener Wirtschaftskammer nach einer Beschwerde der FPÖ teilweise aufgehoben.
Wien/Red. Die teilweise Aufhebung der Wiener Wirtschaftskammerwahl des Jahres 2010 durch den Verfassungsgerichtshof sorgt bei der FPÖ-Initiative „Pro Mittelstand“ für zufriedene Gemüter. Der VfGH habe damit ein Signal gegen ein machtmissbräuchliches Wahlsystem gesetzt, teilte Reinhard Pisec, Präsident von Pro Mittelstand, am gestrigen Donnerstag per Aussendung mit.
Wie „Die Presse“ berichtete, hat das Höchstgericht die Wahl in 14 von 105 Fachgruppen wegen formaler Fehler für ungültig erklärt. Sie muss nun voraussichtlich wiederholt werden. In den betroffenen Fachgruppen sind rund 37.000 Mitglieder vertreten, etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten zur Wiener Wirtschaftskammer. Hintergrund ist ein Streit um den Einfluss der FPÖ auf den Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW). Dieser sieht sich nicht als Vorfeldorganisation, sondern als Interessenvertretung des Mittelstandes. Die FPÖ aber wollte ihren Einfluss ausbauen und trat bei der Wahl 2010 mit der parteieigenen Liste „FPÖ pro Mittelstand“ an. Im Zuge dessen kam es zu Doppelkandidaturen. Mehrere Kandidaten wurden von der Wahlkommission in der Kammer automatisch dem RfW zugeordnet. Die FPÖ legte Beschwerde ein. Dieser hat der VfGH nun teilweise stattgegeben.
Die Wirtschaftskammer-Mitglieder haben bei der Wahl nur eine Stimme, mit der sie in ihrer Fachgruppe wählen. Die Ergebnisse werden dann auf die höheren Ebenen – also die Landes- und die Bundesvertretung – in einer indirekten Wahl hochgerechnet. Die Wirtschaftskammer Wien schließt aber aus, dass es bei einer Neuwahl zu einer Kräfteverschiebung auf den höheren Ebenen wie dem Wirtschaftsparlament kommt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2013)