Der Verfassungsgerichtshof wies eine Klage aus Formalgründen ab.
Wien (APA/red.). Die Wiener Landesregierung ist mit ihrer Beschwerde gegen die Pensionsreform 2003 des Bundes beim Verfassungsgerichtshof nicht durchgekommen. Das Höchstgericht hat den im Oktober 2004 eingebrachten Antrag nun aus Formalgründen zurückgeworfen. Die Wiener Regierung hielt sich am Dienstag weitere Schritte offen.
Die Anfechtung hatte zwei Bestimmungen betroffen: die Anhebung des Berechnungszeitraums von 15 auf 40 Jahre und die Senkung der sogenannten "Steigerungspunkte" (was niedrigere Pensionen zur Folge hat, Anm.). Wien sah dadurch den Gleichheitsgrundsatz und den Vertrauensschutz verletzt.
Diese Regelungen treten aber nicht schlagartig in Kraft. Hier hakten die Höchstrichter bei der Rückweisung ein: Wien hat die Übergangsfristen nicht angefochten, sondern nur den "Vollausbau" der Reform. Die Beschwerde war damit nach Ansicht der Verfassungsrichter zu eng gefasst. Wien hat für seine Landesbeamten eine günstigere Pensionsregelung als der Bund beschlossen.