Polizei speichert zu viele DNA-Profile

Polizei speichert DNA
Polizei speichert DNA(c) AP (THOMAS KIENZLE)
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Der Verfassungsgerichtshof ist der Meinung, dass die Exekutive die tiefgreifende Form der Datenerfassung selbst bei Bagatelldelikten einsetzt. Das Gesetz muss nun repariert werden.

Wien. Die Analyse des menschlichen Erbguts (Desoxyribonukleinsäure, DNS, nach englischer Übersetzung meistens DNA genannt) spielt bei der Aufklärung von Verbrechen inzwischen eine genauso bedeutende Rolle wie in der Medizin. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kritisiert nun, dass die tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreifende Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung von DNA-Daten von der Polizei auch bei vergleichsweise harmlosen Vergehen eingesetzt werde. Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das die Befugnisse der Exekutive regelt, erlaubt das. Das Höchstgericht erkannte die entsprechenden Passagen am Mittwoch jedoch für verfassungswidrig. Folge: Das Gesetz muss geändert werden.

Und zwar bis spätestens 30.Juni2014. Bis dahin hat die Bundesregierung Zeit, dem Auftrag des VfGHs nachzukommen. Konkret stößt sich dieser daran, dass das SPG der Polizei zu viel Spielraum bei der Entscheidung lässt, von welchen Personen „nur“ Fotos und Fingerabdrücke genommen werden, und von welchen ein – laut Ansicht der Juristen – grundrechtlich deutlich sensibler zu behandelndes DNA-Profil.

Derzeit ist das bei jedem sogenannten „gefährlichen Angriff“ möglich. Unter diesen Begriff fallen jedoch nicht nur schwere Straftaten wie Einbruch, Raub, Körperverletzung und Mord, sondern, wie die Höchstrichter in ihrer Entscheidung schreiben, selbst Formen der „leichtesten Vermögenskriminalität“ wie Sachbeschädigung, Entwendung oder Eingriffe in fremdes Jagd- oder Fischereirecht. Oder, zugespitzt formuliert: Die Polizei fährt selbst bei Bagatellen schweres Geschütz auf.

So wie bei jenem Mann, der die Sache überhaupt ins Rollen gebracht hat. Der Beschwerdeführer ist wegen des Delikts der Untreue angeklagt und verurteilt worden. Im Zuge des Verfahrens hat die Polizei auch eine DNA-Probe genommen. Später verlangte er vom Innenministerium die Löschung seines Profils aus der Datenbank. Dieses lehnte ab. Der Mann ging zum Höchstgericht und bekam nun Recht.

Das Innenressort wurde von der Entscheidung offenbar überrascht. Ja, natürlich werde man nun dem Auftrag des VfGHs nachkommen und das Gesetz dahingehend präzisieren, um die Eingangsschwelle zur Erfassung und Verarbeitung von DNA-Profilen zu erhöhen. Wie die Neuregelung jedoch ausschauen könnte und ab welcher Strafdrohung mit Erbgutanalyse gearbeitet werden soll, darüber gebe es noch keine konkreten Vorstellungen.

Auf die DNA-Datenbank des Ministeriums hat die Entscheidung aktuell keine Auswirkung. Altbestände werden – bis auf den Datensatz des Beschwerdeführers – nicht gelöscht. Bis zum 30.Juni 2014 bleibt die aktuelle Regelung gültig.

Kleines Land, große Datenbank

Tatsächlich gehört Österreichs Polizei im internationalen Vergleich zu jenen Behörden, die die DNA-Analyse besonders häufig und auf technisch hohem Niveau einsetzen. Mit Stichtag 15.August 2012 waren 160.550 Personen erfasst. Das ist – in Relation zur Gesamtbevölkerung – einer der höchsten Werte weltweit. Hinzu kommen DNA-Spuren von Tatorten, die keiner Identität zugeordnet werden können, zwecks Abgleich mit Spuren von künftigen Tatorten jedoch im System bleiben. Aus derartigen Treffern ergeben sich bei Ermittlungen immer wieder wertvolle Zusammenhänge und Hinweise auf die möglichen Täter.

Die Zahl jener Personen, die wegen vergleichsweise harmloser Delikte auch mit ihrer DNA erfasst sind, ist gering. Nur sechs Datensätze stammen von Verdächtigen wegen Delikten gegen fremde Jagd- und Fischereirechte, zwölf wegen Entwendung, 349 wegen Sachbeschädigung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2013)

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