Zwei Männer mit Arsen vergiftet: Mordprozess gegen Pflegerin

Zwei Männer mit Arsen vergiftet: Mordprozess gegen Pflegerin
Zwei Männer mit Arsen vergiftet: Mordprozess gegen Pflegerin(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die polnische Altenpflegerin Bogumila W. (52) soll zwei Männer finanziell geschädigt und durch Verabreichen des Giftes Arsen getötet haben. Die Befragung der Angeklagten via Dolmetscher verlief zäh.

Krems. Schon wieder Krems. Die drei Giftmorde der „schwarzen Witwe“ Elfriede Blauensteiner wurden im Landesgericht Krems (NÖ) ebenso verhandelt wie das Verabreichen einer mit Strychnin versetzten Mon-Chéri-Praline (Mordversuch) an den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger durch den Heurigenwirt Helmut Osberger. Nun also Bogumila W.

Die 52-jährige, in Polen seit 30 Jahren verheiratete Frau, Mutter eines erwachsenen Sohnes, bis 2004 in ihrem Heimatland im Elektrohandel beschäftigt, ist des zweifachen Männermordes angeklagt. Begangen durch das Gift Arsen. Am Montag begann unter regem Publikumsinteresse ihr Prozess – im Landesgericht Krems. Die Verhandlung ist für drei Tage angesetzt, die Urteilsverkündung für Donnerstag vorgesehen.

Auch gewerbsmäßigen Betrug, gewerbsmäßigen Diebstahl und die „Entfremdung unbarer Zahlungsmittel“ (unrechtmäßiges Verschaffen einer fremden Bankomatkarte) hat die Angeklagte zu verantworten. Sie bekennt sich „nicht schuldig“. Zuletzt war Bogumila W. in Wien und Niederösterreich als Altenpflegerin tätig. Laut Staatsanwältin Susanne Waidecker sah die Angeklagte darin die Chance, an das große Geld zu kommen.

„Qualvoller, langsamer Tod“

Der Wiener Herbert A. (68) sei das erste Opfer gewesen. Er starb am 15.Oktober 2010. Via Inserat hatte er – wie das zweite Opfer, Alois F. (61) aus Stratzdorf bei Krems – eine Partnerin gesucht. Bogumila W. habe es geschafft, A. sowohl Wohnung als auch Auto abzunehmen. Dreimal habe sie dem Mann Arsen verabreicht. In der Anklage heißt es über Bogumila W.: „Sie beschloss Anfang 2010, Herbert A. durch Verabreichung von Arsen zu vergiften, um sich sein Vermögen zueignen zu können, wobei sie in ihren Tatplan aufnahm, dass der Mann nicht sofort, sondern langsam und qualvoll sterben würde.“

Als „absolut tragisch“ bezeichnete die Staatsanwältin, dass A. nach seiner Entlassung aus einem Spitalsaufenthalt im Bewusstsein des nahen Todes sein eigenes Begräbnis organisiert habe. Bei Alois F. – er starb am 14.Februar 2011 – sei es der Angeklagten immerhin gelungen, sich dessen Auto anzueignen. Bereits kurz nach dem Kennenlernen habe er die erste Dosis Gift erhalten. Die Angeklagte habe dem Mann, der ein schönes Haus hatte, die große Liebe vorgespielt, so die Staatsanwältin. Dass bei der Beschuldigten kein Arsen gefunden wurde, sei nicht relevant. Das Gift sei leicht im Internet erhältlich. Verteidiger Timo Gerersdorfer widersprach. Außerdem habe W. erst bei einem dritten Mann, der nachweislich nicht vergiftet worden sei, Zugang zu einem PC gehabt.

Die Befragung der Angeklagten via Dolmetscher verlief zäh. W. erklärte, keine intime Beziehung zu A. gehabt zu haben. Dieser hatte aber laut einer Zeugin vom „tollen Sex“ geschwärmt. Als der Mann in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, habe er, laut W., „schlecht ausgeschaut“. Trotzdem glaube sie „ehrlich gesagt“ nicht, dass in Körpern der Männer Gift gefunden worden sei. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2013)

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