Telekom-Geld: Gastingers Verfahren vor Einstellung

Ex-Justizministerin Karin Gastinger könnte sich schon bald über für sie positive Nachrichten freuen.
Ex-Justizministerin Karin Gastinger könnte sich schon bald über für sie positive Nachrichten freuen.(c) APA (Helmut Fohringer)
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Wegen illegaler Parteienfinanzierung im BZÖ-Wahlkampf 2006 wurde gegen die ehemalige Justizministerin Karin Gastinger ermittelt. Für eine Anklage dürfte es nicht reichen.

Wien. Das Strafverfahren ist für alle Beteiligten unangenehm. Es geht um illegale Parteienfinanzierung im BZÖ-Wahlkampf 2006. Im Mittelpunkt steht wieder einmal die Telekom Austria. Die Beschuldigten: Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger und deren einstiger Kabinettschef Michael Schön.

Letzterer wechselte nach der Politik zur Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien. Damit nicht Wien, konkret: die Staatsanwaltschaft Wien, gegen einen Kollegen ermittelt (Schön befindet sich nach wie vor voll im Dienst), wurde der Fall nach Graz abgetreten. Seit Mittwoch liegt die heikle Akte bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz. Diese prüft nun den „Vorhabensbericht“ des zuständigen Staatsanwaltes. Soweit durchsickerte, besteht das „Vorhaben“ darin, das Verfahren einzustellen. Der – offenbar nicht zu erhärtende – Vorwurf gegen Gastinger und Schön: Sie sollen die Telekom zur Untreue angestiftet haben.

Zudem wurde gegen Gastinger auch wegen „wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren“ ermittelt. Drei Monate war ihr Telefon abgehört worden. Bestimmte Gespräche deuteten laut Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung daraufhin, dass die als Unternehmensberaterin tätige Verdächtige rechtswidrige Absprachen im Hinblick auf Auftragsvergaben geführt haben könnte. Gastinger weist das strikt zurück.

Zum Hauptvorwurf: Der dreht sich um Gastingers Persönlichkeitswahlkampf bei der Nationalratswahl 2006. Um diesen zu finanzieren waren 240.000 Euro via Scheinrechnung von der Telekom an die Agentur der Werberin Tina H. überwiesen worden.

„Volles Vertrauen zur Justiz“

Die Agentur sollte Wahlwerbung machen. Sie fing auch damit an, brach das Unterfangen aber ab, weil Gastinger aus dem BZÖ austrat. Gastinger bestreitet, die wahren Finanzquellen ihres Wahlkampfes gekannt zu haben. In ihrer Einvernahme vom 13. November 2011 (damals wurde sie noch als Zeugin geführt), verwies sie auf ihren damaligen Pressesprecher Christoph Pöchinger, dieser sei der Wahlkampforganisator gewesen: „Ich habe mich bei Pöchinger auch nicht weiter erkundigt, da es für mich klar war, dass das BZÖ den Wahlkampf finanziert.“

Die Ex-Ministerin zur „Presse“: „Ich wünsche mir, dass in meinem Verfahren bald eine Entscheidung gefällt wird.“ Und sie sagt, was eine ehemalige Justizministerin wohl sagen muss: „Ich habe volles Vertrauen zur Justiz.“ Auch in der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ist man zumindest hinter vorgehaltener Hand durchaus optimistisch, dass das gegen Schön geführte Verfahren eingestellt wird. Freilich könnte die OStA Graz das „Vorhaben“ des zuständigen Staatsanwaltes – wie immer dies definitiv aussieht – noch kippen. Das letzte Wort hat ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl. Entscheidet sie wider Erwarten, dass Gastinger angeklagt werden soll, so wäre Letztere die erste Justizministerin der Zweiten Republik, die vor dem Strafrichter steht.

„Mister Telekom“ als Richter

In Sachen „Telekom-Parteienfinanzierung“ sehr wohl angeklagt sind sieben Personen. Darunter Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, Lobbyist Peter Hochegger oder etwa der frühere Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer – aber auch die schon erwähnte Werberin H. und Ex-Gastinger-Sprecher Pöchinger. Prozessleiter (Termine gibt es noch nicht) wird „Telekom-Richter“ Michael Tolstiuk. Er leitete bereits die Verhandlung um die Telekom-Aktienaffäre und steigt ab 22. Mai auch in der Causa Gernot Rumpold (dem Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer und Werber wird ebenfalls Untreue in Bezug auf Telekom-Geld vorgeworfen) in den Ring. Für alle Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2013)

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