Grasser: „Lasse mich nicht zur Schlachtbank führen“

KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: GRASSER
KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: GRASSERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Eine Pressemitteilung über eine Hausdurchsuchung bei Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nimmt dieser zum Anlass, die Republik zu klagen. Durch die Veröffentlichung sei ihm geschäftlicher Schaden entstanden.

Wien. „Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen. Ich werde als Staatsbürger für mein Recht kämpfen.“ Sie sind wohl vorbei – die Zeiten, in denen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser scheinbar erste Anzeichen von Resignation erkennen ließ. Chic, lächelnd, eloquent, streitbar– diese Mischung machte am Freitag den altbekannten Habitus des früheren FPÖ-Spitzenpolitikers aus. Das lag freilich auch an der für Grasser zuletzt eher ungewohnten Rolle: Er trat nicht als Beschuldigter, sondern als Angreifer, konkret: als Kläger, auf.

Seit vier Jahren werde er von Ermittlern verfolgt. Herausgekommen sei bisher nichts. Der aus seiner Sicht negative Höhepunkt, gleichzeitig der Anlass für die nun eingeleitete Gegenoffensive: eine Hausdurchsuchung am 26.Mai 2011. In einem gegen Grasser – zusätzlich zum Buwog-Strafverfahren (Verdacht: Untreue, Amtsmissbrauch) – anhängigen Finanzstrafverfahren wurden damals zehn verschiedene Orte von insgesamt 60 Beamten durchkämmt. Auch Grassers Wiener Citywohnung in der Babenbergerstraße. Da eine, wie die Staatsanwaltschaft Wien zugesteht, „zeitnahe“ Pressemitteilung herausging, kamen Journalisten zur Wohnung, als die Durchsuchung noch lief.

„Wie kannst du uns das jetzt erklären?“, hätten seine „Klienten“ ihn danach gefragt, beklagt nun Grasser. Vorhergehende Anzeigen gegen ihn, etwa solche der Grünen, habe er noch als politisch motivierten „Humbug“ abtun können. „Aber das hatte eine neue Qualität. Ich war ein empörter, schockierter Staatsbürger.“

Beruf: Berater

Also klagt Grasser nun die Republik auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs. Eine Schadenssumme nennt er nicht. Aber: „Ich habe keinen österreichischen Klienten mehr, seit diese Hausdurchsuchung stattgefunden hat.“ Als Beruf gibt Grasser „Unternehmer“ an – in den Bereichen Finanzdienstleistung und Beratung.

Richterin Romana Wieser vom Zivillandesgericht Wien lässt so etwas wie Verständnis für Grasser erkennen, will aber eine Schadenssumme hören. Grasser räumt ein, es sei „schwierig“, eine Zahl zu sagen. Bisher habe sich kein (potenzieller) Klient bereiterklärt, über genaue Beträge zu sprechen.

Einen für Grasser heiklen Punkt bringt der Rechtsvertreter der Republik, Herbert Arzberger: Grasser habe kurz nach der Hausdurchsuchung selbst eine Pressekonferenz gegeben. Und dort persönliche Details, wie etwa, dass sein Sohn durch den Trubel nicht in die Schule gehen konnte, bekannt gegeben. Grasser: Sein Anwalt, Manfred Ainedter, habe ihm damals gesagt, dass man sich „wehren“ müsse. Staatsanwalt Thomas Vecsey – er hat die besagte Presseaussendung verfasst – gibt als Zeuge zu bedenken, dass die Medien sowieso immer rasch Bescheid gewusst hätten, auch ohne Presseaussendungen.

Wie nun das Urteil ausfällt, bleibt abzuwarten. Es ergeht schriftlich. Eine Journalistenfrage wird Grasser zuletzt noch gestellt: „Haben Sie Steuern hinterzogen?“ Knappe Antwort: „Nein.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2013)

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