Carsharing als Alternative?

Die Presse
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Teilen. Immer mehr Plattformen bieten hierzulande sowohl privates als auch kommerzielles Carsharing an. Wer sein Fahrzeug privat vermieten will, sollte sich aber sicherheitshalber mit einem Steuerberater kurzschließen.

Wien. Es ist Sonntag, und die Sonne scheint. Familie Mayer beschließt, einen Ausflug zu machen. Während die Kinder sich anziehen, bereiten die Eltern ein Lunchpaket vor. Als alle abfahrbereit sind, verlassen die Mayers ihre Wohnung, steigen ins Auto und fahren los.

Ein eigenes Autos zu haben hat zahlreiche Vorteile: Es ist bequem, immer verfügbar, und man gelangt im Idealfall schnell an sein Ziel. Ein Pkw ist aber auch teuer, weil Kosten wie Versicherung, Benzin, Reparaturen oder Parkgebühren anfallen. Wer nicht zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist oder selten eines verwendet, kann auf sogenannte Carsharing-Modelle zurückgreifen. Kommerzielle Carsharing-Anbieter sind dabei von jenen zu unterscheiden, über deren Plattformen der eigene Wagen privat vermietet werden kann.

Eine allgemeine Regel besagt, dass Carsharing dann Sinn macht, wenn jährlich nicht mehr als 12.000 Kilometer gefahren werden. Martin Grasslober vom Autofahrerklub ÖAMTC hält solche Eingrenzungen aber nicht für sinnvoll. Unter anderem, weil es auch darauf ankommt, ob man Inhaber eines Neu- oder Gebrauchtwagens ist.

•Privates Carsharing: Hierzulande gibt es mit Autoshare, Caruso-Carsharing und Carsharing 247 verschiedene Konzepte, die im Grunde ähnlich funktionieren. Allen gemein ist, dass Privatwagen von Fahrzeuginhabern anderen zur Verfügung gestellt werden. Auf Carsharing 247 geben Fahrzeuginhaber beispielsweise an, welchen Wagen sie an welchem Standort und zu welcher Zeit vermieten. Haben sich Mieter und Vermieter gefunden, werden Autoschlüssel getauscht. Je nachdem, ob Nutzer ein Fahrzeug nur einmal nutzen oder Teil eines Carsharing-Teams sind, müssen sie höhere oder geringere Tagsätze in Kauf nehmen. Teams können aus mehreren Nutzern gebildet werden, die Kosten werden aufgeteilt.

Wer Gewinne macht, zahlt Steuer

Wer sein Auto öfters vermietet, muss aber zwei Aspekte beachten: den steuerlichen und den gewerblichen. Denn zunächst sind die Kosten eines Fahrzeugs so aufzuteilen, dass kein Gewinn erzielt werden kann. Verlangt man nur das amtliche Kilometergeld, braucht man sich diesbezüglich meist keine Sorgen zu machen. Doch könnte dieses auch zu wenig sein, um die Kosten zu decken.

Wer am Jahresende mit der Vermietung seines Fahrzeuges doch Überschüsse eingefahren hat, muss sich zumindest als Angestellter bis zu einem Betrag von 730 Euro keine Sorgen machen. Denn so hoch liegt die Freibetragsgrenze für unselbstständig Beschäftigte. Nimmt man mehr ein, sind Steuern abzuführen. Sich mit einem Steuerberater an einen Tisch zu setzen sei daher empfehlenswert, sagt Margit Widinski von der Steuerberatungsgesellschaft BDO Austria. Abseits steuerlicher Fragen gilt es aber auch zu klären, wann die Grenze zur gewerblichen Nutzung überschritten wird. Im Prinzip ist dies nur dann der Fall, wenn es zu einer „Ertragserzielungsabsicht“ kommt – wenn also mit der Vermietung absichtlich Gewinne gemacht werden. Die Gewerbsmäßigkeit ist dann gegeben, wenn eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht durchgeführt wird. Wenn das Auto hingegen zum Selbstkostenpreis überlassen wird, sollten keine Probleme entstehen.


•Bei kommerziellem Carsharing muss man sich darüber keine Gedanken machen. Man reserviert ein Fahrzeug und setzt sich in Bewegung. Carsharing.at verfügt in Wien über rund 80 Standorte, an denen Pkw abgeholt werden können. Teils stehen die Wagen in Garagen, teils auf gekennzeichneten Parkplätzen im öffentlichen Raum.

Wer ein Auto mietet, muss es allerdings an den gleichen Ort zurückbringen. Wird ein größeres Fahrzeug benötigt, muss im Zweifelsfall eine andere Adresse aufgesucht werden. „Wenn wir an einem Standort eine erhöhte Nachfrage nach anderen Autos bemerken, dann wechseln wir sie aus“, sagt Carsharing.at-Geschäftsführer Christof Fuchs.

Was Sie beachten sollten bei... Carsharing

Tipp 1

Rechnen. Privates Carsharing klingt reizvoll. Denn wenn das eigene Fahrzeug kaum benutzt wird, warum sollten die Kosten eines Wagens dann nicht auf andere aufgeteilt werden? Aber: Gewinn darf mit der Vermietung keiner erzielt werden. Um sich abzusichern, sollte auf jeden Fall ein Steuerberater aufgesucht werden, sagen Experten. Denn wer sich vorher informiert, kann Unannehmlichkeiten vermeiden. Ein Fahrtenbuch empfiehlt sich ebenso.

Tipp 2

Vergleichen. Bei kommerziellen Carsharing-Anbietern gibt es unterschiedliche Lösungen. Sie sind entweder an einen bestimmten Standort gebunden, oder die Autos können in einer definierten Zone abgeholt werden (wie das bei Car2Go der Fall ist). Wer sich nicht sicher ist, mit welchem Anbieter er günstiger fährt, sollte sich vor den Computer setzen und die Tarife ausrechnen. Bei professionellen Anbietern können etwa Altersbeschränkungen gelten.

Tipp 3

Versichern. Bei privaten Carsharing-Plattformen ist es bereits möglich, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, damit auch die Mieter im Ernstfall versichert sind. Privaten Carsharern rät der Autofahrerklub ÖAMTC zudem, einen Mitbenutzungsvertrag abzuschließen. Dieser sollte Punkte wie Reparaturen, Tanken, Kosten, Rückgabemodalitäten, Standort oder die Verständigung im Schadenfall regeln.

Tipp 4

Gewerblich. Wer sein Fahrzeug permanent vermietet, dem kann die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs vorgeworfen werden. Dies trifft dann zu, wenn die Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit einer Ertragserzielungsabsicht durchgeführt wird. Wer aber bloß das amtliche Kilometergeld verrechnet, dem wird wohl keine Gewinnabsicht– und damit auch keine Gewerbsmäßigkeit – nachzuweisen sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2013)

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