Demokratiepaket: Pause im Parlament

THEMENBILD: EINTRAGUNGSWOCHE F�R VOLKSBEGEHREN
THEMENBILD: EINTRAGUNGSWOCHE F�R VOLKSBEGEHREN(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Bis April wollten SPÖ und ÖVP die Opposition von ihren Ideen für mehr direkte Demokratie überzeugen. Ob das Paket wirklich geschnürt wird, ist unklar.

Wien/Ib. Auch ohne das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie befassen sich die Parlamentsparteien bereits seit Januar mit dem Thema – wenn auch nicht gerade erfolgreich. SPÖ und ÖVP versuchen seitdem, die Opposition von ihrem sogenannten Demokratiepaket zu überzeugen. Als Frist dafür haben sie sich den April gesetzt – der Verfassungsausschuss hat die Verhandlungen darüber aber auf 6. Mai vertagt.

Doch welche Forderungen stecken überhaupt in diesem Demokratiepaket? Zum einen geht es um folgende Reformpunkte: Volksbegehren mit mindestens 100.000 Unterstützern sollen verpflichtend in zwei Sondersitzungen im Nationalrat besprochen werden. Ein Vertreter der Initiatoren erhält ein zehnminütiges Rederecht.

Unterschriften für die Volksbegehren könnten auch elektronisch abgegeben werden. Und: Parlamentarische Anfragen an Regierungsmitglieder sollen auch von Bürgern eingebracht werden – vorausgesetzt, sie finden für ihre Anfrage 10.000 Unterstützer.

Um diese Ideen umzusetzen, braucht die Regierung allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Das bedeutet, dass sie entweder die Grünen, die FPÖ oder das BZÖ gemeinsam mit dem Team Stronach ins Boot holen müsste. Das Problem: Der Opposition gehen die Forderungen von SPÖ und ÖVP nicht weit genug.

Die Grünen fordern unter anderem, dass stark unterstützte Volksbegehren zwingend zu einer Volksbefragung führen. Für die weitergehende Reform der direktdemokratischen Instrumente sollte dann per Gesetz ein „Bürgerrat“ nach Vorarlberger Muster eingesetzt werden.

Den zweiten Teil ihres Demokratiepakets hat die Regierung schon umgesetzt. Obwohl dabei keine Zweidrittelmehrheit nötig war, stimmten nur Grüne und Team Stronach dagegen. Auch auf Bundesebene sollen Vorzugsstimmen vergeben werden können. Erhält ein Kandidat sieben Prozent der gültigen Stimmen seiner Partei, muss er vorgereiht werden.

ÖVP stellt Koalitionsbedingung

Aber nicht nur zwischen Opposition und Regierung gibt es Unstimmigkeiten bei direkter Demokratie – auch SPÖ und ÖVP haben in einigen Punkten unterschiedliche Vorstellungen. ÖVP-Obmann Michael Spindelegger verkündete zuletzt als Koalitionsbedingung: Volksabstimmungen sollen erzwungen werden, wenn zehn Prozent der Wähler, das wären rund 650.000 Bürger, ein Volksbegehren unterstützt haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2013)

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