„Po-Grapschen“ wird kein Straftatbestand; Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird erhöht.
Wien. Wäre es nach ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl gegangen, wäre am Mittwoch (1. Mai) ein Paket in Kraft getreten, welches strengere Strafen für Sextäter gebracht hätte. Angekündigt war dieser Termin jedenfalls, mittlerweile ist von einem Inkrafttreten am 1.Juli die Rede. Noch immer wird verhandelt. Etwa mit SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Dies bestätigte deren Büro am Freitag. Der Streitpunkt: Soll „Po-Grapschen“ ein Straftatbestand werden?
Karl ist dagegen. Im Frauenressort scheint man sich damit aber nicht abfinden zu wollen. Dabei stehen die Chancen, einen unerwünschten Griff auf das Gesäß vor einem Strafgericht abzuhandeln, denkbar schlecht. Experten wie etwa Alexander Tipold vom Strafrechtsinstitut der Uni Wien warnen vor einem Durcheinander. Gemäß dem Verwaltungsstrafrecht könne diese Form des Übergriffs ohnedies (auch jetzt schon) als Anstandsverletzung geahndet werden.
Würde man diesen Sachverhalt vom Verwaltungsstrafrecht ins Strafrecht transformieren, so hätten ganz andere Verhaltensweisen wohl Vorrang. Tipold verweist etwa auf Übertretungen im Straßenverkehr: „Zu nennen wären etwa exzessive Geschwindigkeitsüberschreitungen [...]. Die Gefährlichkeit ist wohl ungleich höher als beim ,Grapschen‘.“
Neue „Internetdelikte“
Was sind nun die – unstrittigen – Eckpunkte der Novelle, die übrigens am 29. Mai den Justizausschuss passieren soll? Hier ist die Verdoppelung der Mindeststrafe für Vergewaltigung zu nennen: von bisher sechs Monaten auf ein Jahr (Höchststrafe: zehn Jahre). Oder die Ausdehnung der Altersgrenze bei „sexuellem Missbrauch von Jugendlichen“: Das Schutzalter wird von bisher 16 auf 18 Jahre erhöht.
Auch beim „Grooming“, der Anbahnung von sexuellen Kontakten im Internet, soll es eine Verschärfung geben: Wer Kontakt in der Absicht herstellt, sich Nacktfotos von Kindern (pornografisches Material) zu beschaffen, soll künftig unter Strafe stehen (Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2013)