"Missverständnis": EU lenkt bei Saatgut-Verordnung ein

Missverstaendnis lenkt SaatgutVerordnung
Missverstaendnis lenkt SaatgutVerordnung(c) APA/DPA/PATRICK PLEUL (DPA/PATRICK PLEUL)
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Für althergebrachte Sorten würde weiter nur eine abgeschwächte Registrierung gelten. Auch Hobbygärtner sind vom neuen Entwurf ausgenommen.

Die EU-Kommission hat in ihrem bereits im Vorfeld umstrittenen Entwurf für eine Saatgut-Verordnung Ausnahmen für die Nutzung traditioneller Sorten sowie für Kleinunternehmen vorgeschlagen. Der zuständige Konsumentenschutz-Kommissar Tonio Borg sagte am Montag in Brüssel, für althergebrachte Sorten würden weiter abgeschwächte Registrierungsvorschriften gelten, die Erfordernis nach Tests entfalle für sie.

Sogenanntes "für Nischenmärkte bestimmtes Material" müsse überhaupt nicht registriert werden, sagte Borg. Mikrounternehmen bräuchten zudem keine Registrierungsgebühren zu bezahlen. Konkret sieht die EU-Kommission vor, dass Unternehmen bis zu zehn Angestellten und einem jährlichen Umsatz von bis zu zwei Millionen Euro das für Nischenmärkte bestimmte Saatgut ohne Registrierung auf den Markt bringen können. Borg sprach von "Missverständnissen" im Zusammenhang mit bisheriger Kritik an Plänen der EU-Kommission in Hinblick auf traditionelle Sorten von Saatgut.

Private Zwecke ausgenommen

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Missverstaendnis lenkt SaatgutVerordnung(c) APA

Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der Verordnung ist nach Angaben der EU-Kommission der Einsatz von Saatgut für private Zwecke. Hobbygärtner könnten weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen, erklärte die Kommission.

Insgesamt stellte die EU-Kommission ein Gesetzespaket bestehend aus fünf Rechtsakten für die Tier- und Pflanzengesundheit vor. Bevor es in Kraft treten kann, müssen der EU-Ministerrat und das Europaparlament darüber entscheiden.

Borg begründete den Vorstoß der Brüsseler Behörde mit einer angestrebten Vereinfachung und Modernisierung der geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wolle damit auch die Lehren aus dem jüngsten Pferdefleischskandal ziehen, sagte er. So könne die EU-Kommission künftig den EU-Staaten entsprechende DNA-Tests vorschreiben, nicht nur empfehlen.

Zu der von Österreich und anderen EU-Staaten verlangten Herkunftskennzeichnung von verarbeitetem Fleisch zeigte sich Borg zurückhaltend. Bis Sommer werde die EU-Kommission eine Folgenabschätzung vornehmen, und dann entscheiden, ob die Kennzeichnung erweitert werden soll. "Ich bin offen in dieser Frage", sagte der EU-Kommissar. Er betonte aber, dass auch ein System von Herkunftskennzeichnung für verarbeitetes Fleisch den jüngsten Skandal nicht verhindert hätte, weil es sich dabei um Betrug gehandelt habe.

Berlakovich zufrieden

Zufrieden hat Umweltminister Nikolaus Berlakovich den Vorschlag der EU-Kommission kommentiert. "Unser Widerstand hat sich gelohnt." Man habe "Verbesserungen im Sinne Österreichs durchgesetzt", so Berlakovich. Er wolle nun weiter für den Erhalt der Biodiversität bei Saat- und Pflanzgut kämpfen, bestehende Allianzen mit anderen Ländern sollen vertieft werden.

"Die neuen Saatgutverkehrsregelungen dürfen keine Mehrbelastungen für die Produzenten von Saat- und Pflanzgut bringen, insbesondere, wenn sie dem Erhalt der genetischen Vielfalt dienen", betonte der Umweltminister. Sorten, wie Sieglinde (Erdäpfel), Ritzlhofer (Winterweizen) oder Kaiser Alexander (Gurken) könnten dann auch weiterhin getauscht und gehandelt werden.

Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, analysierte den Entwurf zwar als weniger schlimm als erwartet, aber es bestehe noch kein Grund zur Entwarnung. Beispielsweise sei das Recht der Bäuerinnen und Bauern, ihr Saatgut untereinander zu tauschen, so für dieses keine exklusiven Eigentumsrechte vorliege, noch nicht gewährleistet. Hier seien definitiv noch Nachbesserungen notwendig.

Kaum Positives konnten dem Entwurf hingegen die Vertreter von Global 2000 abgewinnen. Agrarsprecherin Heidemarie Porstner: "Der heute veröffentlichte Vorschlag ist kein Beitrag zum Gemeinwohl, sondern dient den Interessen der Agrarkonzerne. Beispielsweise können viele Landwirte von den Ausnahmeregelungen nicht profitieren und werden an der Weitergabe von eigenem Saatgut gehindert. Der Saatgutmarkt liegt somit in der Hand der großen Konzerne."

(APA)

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