EU-Parlament: Ungarn muss Verfassungsreform zurücknehmen

EUParlament Ungarn muss Verfassungsreform
EUParlament Ungarn muss Verfassungsreform(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Sollte sich Budapest weigern, droht ein EU-Verfahren wegen Verletzung europäischer Werte, heißt es in einem Entwurf des Europaparlaments.

Das Europaparlament will von Ungarn eine Rücknahme der kontroversiellen Verfassungsänderungen verlangen. Sollte sich das Land weigern, drohen die EU-Abgeordneten Budapest mit dem Start eines EU-Verfahrens wegen schwerwiegender Verletzung europäischer Werte. Dies geht aus einem Entwurf des für Ungarn zuständigen Parlamentsberichterstatters, des portugiesischen Grünen-Abgeordneten Rui Tavares, hervor.

In dem der APA vorliegenden Entwurf, über den das EU-Parlament erst abstimmen muss, werden die ungarischen Behörden aufgefordert , eine Reihe von Empfehlungen "ohne weitere Verzögerung umzusetzen, um die Rechtsstaatlichkeit und ihre Schlüsselanforderungen hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Rahmens, des Systems der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz, sowie wirksame Schutzvorkehrungen für die Grundrechte, einschließlich der Meinungs-, Medien-, und Religionsfreiheit und des Rechts auf Eigentum, vollständig wieder herzustellen".

Ungarn wird in dem Entwurf außerdem aufgefordert, "den Vorrang des Grundgesetzes vollständig wieder herzustellen, indem diejenigen Bestimmungen des Grundgesetzes gestrichen werden, die zuvor vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden". Dem Verfassungsgericht sei wieder das Recht einzuräumen, "alle Rechtsvorschriften ohne Ausnahme zu prüfen, um ein Gegengewicht zu den Maßnahmen der Legislative und Exekutive zu schaffen und, durch eine vollständige gerichtliche Nachprüfung, sicherzustellen, dass das Grundgesetz nach wie vor das höchste Gesetz im Lande ist".

Empfehlungen zur Achtung der Grundrechte

In Hinblick auf die Medienfreiheit soll Ungarn sicherstellen, dass rechtsverbindliche Verfahren für die Ernennung von Leitern der öffentlichen Medien, Vorständen, Medienräten und Regulierungsbehörden vorhanden seien. Außerdem werden Rechtsgarantien für den Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen und die Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs verlangt. Bezüglich der Religionsfreiheit wird Ungarn aufgefordert, "klare, neutrale und unparteiliche Anforderungen und institutionelle Verfahren für die Anerkennung religiöser Organisationen wie Kirchen festzulegen".

Zuletzt soll Ungarn künftig das EU-Parlament, die EU-Kommission, die EU-Ratspräsidentschaft und den Europarat über ein Verfahren und einen Zeitplan zur Umsetzung der Empfehlungen informieren. Kommission und Rat sollten jeweils einen Vertreter ernennen, die zusammen mit Tavares eine Bewertung vornehmen.

Die in der Konferenz der Präsidenten vertretenen Fraktionschefs des EU-Parlaments werden aufgefordert, das Grundrechtsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags zu aktivieren, falls die Antworten der ungarischen Behörden auf die Empfehlungen nicht mit den Anforderungen den im Artikel 2 des EU-Vertrags genannnten europäischen Werten übereinstimmen. Ein solches Grundrechtsverfahren kann in letzter Konsequenz zur Aberkennung von Stimmrechten im EU-Ministerrat führen, wurde aber bisher noch nie in der Praxis angewendet.

(APA)

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