Da er nicht wusste, wie er die Therapie für sein krankes Kind zahlen sollte, kassierte ein Wiener Polizist Geld von Autofahrern.
Wien. Der Erstgeborene ist mittlerweile vier Jahre alt, sein Bruder zwei. Der Vierjährige ist seit seiner Geburt schwer behindert. Die Therapiekosten sind hoch. Die Eltern müssen diese vorfinanzieren. Erst im Nachhinein erhalten sie ihre Auslagen von der Versicherung teilweise zurück. Vor zwei Jahren kam der Vater der Buben, ein Wiener Polizist, auf die Idee, Autolenker zu bestrafen und das Geld für sein Kind zu verwenden. Ein Schöffensenat im Grauen Haus (Vorsitz: Richter Hartwig Handsur) wertete dies am Dienstag als Veruntreuung.
Die – eher milde, noch nicht rechtskräftige – Strafe: fünf Monate Gefängnis auf Bewährung. Der Schuldspruch erging zudem auch wegen Urkundenunterdrückung, da der Beschuldigte vorübergehend ein fremdes Autokennzeichen benutzt hatte.
Im Gerichtssaal übergab der Mann nun demonstrativ jene 300 Euro an seine Anwältin, Ingrid Juliane Gaismayer, die er zu Unrecht kassiert hatte. 300 Euro insgesamt, mehr Geld war es nicht. Es soll vorerst an einen Treuhänder weitergeleitet werden. Der Beschuldigte hat mittlerweile den Polizeidienst quittiert. Nun ist er arbeitslos.
Ob den „privat“ bestraften Autofahrern oder aber dem Bund ein Schaden erwachsen ist, blieb noch offen. Denn der Polizist kassierte für tatsächlich begangene Verwaltungsübertretungen, wie etwa Fahren ohne Sicherheitsgurt. In vier Fällen zog er dabei in seiner Freizeit die Uniform an und händigte den Lenkern lediglich „Verständigungszettel“ anstelle von Strafmandaten aus. In drei Fällen verteilte er sehr wohl echte Strafverfügungen, leitete die Strafgelder aber in der Dienststelle im 15. Bezirk nicht weiter. Rechtfertigung des sichtlich „geknickten“ Ex-Beamten: „Ich wollte mir das Geld nur ausborgen.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2013)