„Totengedenken“ muss man nicht just auf dem Heldenplatz.
Wenn Soldaten aufmarschieren, um aus politischen Gründen eine gemeldete Veranstaltung vom Platz zu verdrängen, kann einem als Bürger schon einmal flau im Magen werden. Immerhin sind Meinungs- und Versammlungsfreiheit fundamentale Güter unserer liberal-demokratischen Gesellschaft.
Den konkreten Fall, dass der Verteidigungsminister heute, am Tag der Kapitulation Nazideutschlands, das Heer zur Mahnwache antreten lässt, um dem „Totengedenken“ schlagender Burschenschafter keinen Platz zu geben, kann man aber gelassen sehen.
Denn Versammlungsfreiheit ist keine Platzkarte für die symbolischsten Orte der Republik. Wer heute unbedingt als Gruppe der Toten der Wehrmacht gedenken will, kann das ja – im Rahmen des Verbotsgesetzes – bei sich zuhause, am Kriegerdenkmal von St. Nirgendwo oder sonstwo tun. Nur eben nicht auf dem Heldenplatz. Dass dieser heute ein würdigeres Gedenken bekommt als am 8. Mai der Vorjahre, ist zu begrüßen.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2013)