Der „alte Haslauer“ stand unter Ministeranklage

Wilfried Haslauer sen.
Wilfried Haslauer sen. Die Presse Archiv / Hofmeister
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8. Dezember 1984: Der Landeshauptmann ignorierte das Ladenschlussgesetz und musste vor den VfGH.

Wien/Hws. Das hatte es in der Zweiten Republik noch nie gegeben: eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgericht – mit Verurteilung. Im Mittelpunkt: Wilfried Haslauer sen. im Juni 1985. Was war passiert?

Im Hochgefühl seines überragenden Landtagswahlsieges hatte er 1984 auf Drängen der Wirtschaft verordnet, dass am Marienfeiertag, dem 8.Dezember, die Geschäfte offenhalten durften. Die Kirche protestierte nur verhalten, umso lauter dagegen die rot-blaue Bundesregierung in Wien. Zwar hätte der liberale FPÖ-Vizekanzler und Handelsminister Norbert Steger nur allzu gern die Ladenöffnung unterstützt, aber die SPÖ war stärker. Der Gewerkschafter Alfred Dallinger führte dort das Wort.

Also erteilte Dallinger als Sozialminister dem Landeshauptmann eine Weisung, was ihm rechtlich zustand. Der Jurist Haslauer scherte sich nicht darum. Die Geschäfte blieben offen, das Geschäft lief optimal. Daraufhin klagte die Koalitionsregierung in Wien beim Verfassungsgerichtshof: „Ministeranklage“ heißt das. Und das traf Haslauer tief. Damit hatte er nicht gerechnet.

Der Landeshauptmann nahm sich als Anwalt seinen Sohn gleichen Vornamens. Der Filius arbeitete eine Verteidigungsstrategie aus, die dem Vater gefiel: Das Arbeitszeit-Ruhegesetz sei zwar in mittelbarer Bundesverwaltung, also vom Landeshauptmann, zu vollziehen. Aber die Kompetenz, Ausnahmen zu verordnen, liege beim Landeshauptmann. Und noch einen Pfeil führten die beiden im Köcher: Die Paragrafen 12 und 14 sagten eindeutig, dass ein Offenhalten von Geschäften dann möglich gemacht werden könne, „wenn dies einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht“, oder „im öffentlichen Interesse liegt“. Und das sei ja wohl gegeben gewesen.

Es stand „Spitz auf Knopf“

Die Lage war äußerst heikel. Die Verfassungsrichter sind berechtigt, einen Landeshauptmann des Amtes zu entheben, sollten sie von seiner Schuld überzeugt sein. Ähnlich wie kürzlich beim Kärntner Gerhard Dörfler gibt es dann nur noch ein Schlupfloch: Notfalls könnte man immer noch auf „entschuldbaren Rechtsirrtum“ plädieren, was den Job retten würde. Aber bei einem ausgebildeten Juristen...?

Nach fast einem Jahr mussten die beiden Haslauers unter medialem Trommelwirbel vor den Höchstrichtern am Wiener Judenplatz erscheinen. Die Verhandlung verlief kurios. Zwar nahmen die Verfassungshüter die Argumente der Salzburger ad notam, verurteilen den Landeshauptmann dennoch – und das Ganze hatte keinerlei rechtlichen, politischen oder finanziellen Folgen. Beiden Streitparteien war recht getan worden – oder doch keiner? Noch lange danach sezierten juristische Feinspitze das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der selten zuvor jemals so realpolitisch geurteilt hat wie in diesem Fall. Ein „Erkenntnis“ war es. Das steht fest. Ob's eine „Erleuchtung“ war, darüber mag man streiten. „Im Nachhinein betrachtet, war es mein Fehler“, bekennt heute Norbert Steger. „Ich hätte damals Haslauer unterstützen sollen.“

Der Salzburger Landesfürst war verbittert. In seiner Ehre als Jurist gekränkt und politisch empört über die rot-blaue Koalitionsregierung, die ihm diesen Tort antat. Und er ließ seitdem nichts unversucht, um diese seltsame Regierung aus dem Amt zu bugsieren. Den Gefallen tat ihm dann Franz Vranitzky schon im Jahr 1986: Nach Jörg Haiders Übernahme der Obmannschaft in der FPÖ kündigte die SPÖ die Koalition auf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2013)

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