„Mafiaprozess“: Der Ehrenkodex der Angeklagten

Mafiaprozess
Mafiaprozess(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Der frühere „Rotlichtkönig“ Richard Steiner erläuterte seine „ethischen Vorstellungen“.

Wien/M.s. Die Revierkämpfe am Wiener Gürtel, der vor der Novelle des Prostitutionsgesetzes (November 2011) als größte Rotlichtmeile der Stadt galt, waren am Dienstag Thema bei der Gerichtsverhandlung um den Geschäftsmann Richard Steiner (42) und fünf Mitangeklagte. Steiner soll einen Schutzgelderpresserring aufgezogen haben. Er und seine Mitangeklagten bestreiten das.

„Zumindest seit 1998 übernahm Richard Steiner unter Ausnützung seines durch einschlägige Tätigkeit im Rotlichtbereich in Oberösterreich in Verbindung mit geschickt verbreiteten Erzählungen über angeblich verübte Gewalttaten als Söldner bei der Fremdenlegion (...) gefestigten Rufes als Gewalttäter (...) von Eduard H. in Nachfolge des zu diesem Zeitpunkt in Haft befindlichen Harald H. die Kontrolle der Rotlichtlokale insbesondere im Gürtelbereich Wiens.“ So steht es in der Anklageschrift.

Steiner weist die Bildung einer kriminellen Organisation („Mafia-Paragraf“) zurück: „Wir haben Prinzipien gehabt, die über Geld hinausgegangen sind.“ Sein „Verein Freies Wien“ oder auch „Nokia-Club“ habe eine Art Nachbarschaftshilfe betrieben. Rotlicht-Lokalbetreiber seien freiwillig beigetreten. Und hätten für 200 bis 700 Euro pro Monat „Schutz“ erhalten. „Keine Waffen, keine Drogen“, sei Beitrittsbedingung gewesen. Denn, so Steiner: „Ich habe hohe Ethikvorstellungen.“ Heute, Mittwoch, wird der Prozess fortgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2013)

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