Fekter lenkt bei Bankgeheimnis ein

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Fekter (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Finanzministerin stimmt gemeinsam mit Luxemburg den Verhandlungen mit Drittstaaten zu, fordert aber mehr Klarheit bei der geplanten Reform der Zinsrichtlinie.

Brüssel. Mit ihrer Zustimmung am Dienstag zu Verhandlungen mit Drittstaaten über die EU-Zinsrichtlinie zieht Finanzministerin Maria Fekter einen vorläufigen Schlussstrich unter ein Thema, das, wie sie fast schon gebetsmühlenartig betont, nichts mit dem österreichischen Bankgeheimnis zu tun habe. Dieses Ritual der heimischen Innenpolitik konnte auch im Rahmen des Treffens der Finanzminister der Union in Brüssel beobachtet werden: „Das (Bankgeheimnis, Anm.) bleibt so, wie es besteht", sagte Fekter am Dienstag.

Zwar stand das Bankgeheimnis selbst nicht im Mittelpunkt des gestrigen Votums, doch wird es künftig davon betroffen sein. Vordergründig ging es lediglich darum, der EU-Kommission ein Mandat zu Verhandlungen mit den „Outsidern" Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra über die Anwendung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie zu erteilen. Seit dem Kurswechsel Luxemburgs im April war Österreich das einzige Land in der EU, das sich weigerte, Bankdaten von EU-Ausländern automatisch an ihre Heimatländer abzuliefern. Dieses Bankgeheimnis wird derzeit nur auf Anfrage bei Verdacht auf Steuerbetrug etc. gelüftet. Geht Wien zum automatischen Austausch über, ist es endgültig weg - zumindest für Nichtösterreicher.
Bevor es so weit kommt, muss allerdings eine vergleichbare Regelung mit Drittstaaten gefunden werden. Dass darüber seit gut einem Jahrzehnt nicht verhandelt werden konnte, lag einerseits an der österreichisch-luxemburgischen Blockade und anderseits am Veto der Schweiz. Doch nun zeigt sich Bern gesprächsbereit, und Luxemburg will den Datenaustausch ab 2015 einführen. Somit blieb Fekter allein auf weiter Flur - bis zu ihrem gestrigen Ja.

Aus der Perspektive der Finanzministerin hat der Kurswechsel nichts mit Druck von außen und alles mit den Rahmenbedingungen zu tun. Nach Fekters Lesart ist man nämlich Österreich in zwei Punkten entgegengekommen. Erstens bei den Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein - beide Länder führen eine pauschale Quellensteuer nach Wien ab. „Die EU-Kommission hat klargestellt, dass unsere bilateralen Abkommen nach wie vor gelten", sagte Fekter.

Transparenz bei Trusts

Punkt zwei betrifft die österreichische Forderung nach mehr Transparenz bei Mantel- und Treuhandgesellschaften, deren Eigentümer anonym (und daher steuerlich nicht greifbar) sind - das sogenannte Trust-Register, das bereits im Zusammenhang mit Zypern ins Spiel gebracht wurde. In einer österreichisch-luxemburgischen Protokollerklärung wurde die Forderung nach mehr Transparenz bei Eigentümerstrukturen sowie nach der Anpassung des geltenden OECD-Standards für Informationsaustausch an die (strikteren) Vorstellungen der G20 festgeschrieben. Freilich: Inwieweit dieser protokollarische Anhang als verbindlicher Auftrag an Brüssel verstanden werden kann, bei der angestrebten Ausweitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Trusts ins Visier zu nehmen, bleibt offen.

Genau das ist auch der Grund dafür, warum Österreich und Luxemburg gestern zwar den Verhandlungen zustimmten, eine ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Reform der Richtlinie aber ablehnten. „Ich weiß immer noch nicht, was darin erfasst werden soll", sagte der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden am Nachmittag. Nichtsdestotrotz soll die EU-Kommission mit den fünf Drittstaaten auf Basis einer erweiterten Richtlinie verhandeln - die es derzeit zwar noch nicht gibt, die aber bei einem der nächsten Treffen der Finanzminister unter Dach und Fach gebracht werden soll, sobald alle Unklarheiten beseitigt sind. So weit, so kompliziert.
Die derzeitige Richtlinie umfasst nur Zinseinkünfte aus Bankguthaben von Privatpersonen. Die Reform soll darauf abzielen, mehr Einkommensquellen (etwa Dividendenerträge, Stiftungen, Lebensversicherungen) zu erschließen. Zusätzlich wünschen sich Frieden und Fekter, dass der automatische Austausch zum globalen Standard wird - um die Abwanderung des Kapitals in weniger streng regulierte Regionen unattraktiv zu machen. Daher der hineinreklamierte Verweis auf die G20.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2013)

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