Liegen verboten? Protest im Augarten

Liegen verboten Protest Augarten
Liegen verboten Protest Augarten(c) Fabry
  • Drucken

Die Burghauptmannschaft kontrolliert die Einhaltung der Parkordnung stärker. Prompt gab es Widerstand gegen ein Liegeverbot - das allerdings nie ausgesprochen wurde.

Wien. Die Sonne scheint, die Menschen strömen in die Wiener Parks – und legen sich in die Wiese. Die Entspannung endet allerdings oft dann, wenn vor einer Grünfläche das Schild „Betreten verboten“ steht. Das sorgt für Konflikte. Im Augarten, einem der beliebtesten Parks der Stadt, wird jetzt durchgegriffen. Besucher berichten, sie seien am Mittwochabend von Security-Mitarbeitern von einer Wiese vertrieben worden. Angeblich sollen sogar Strafen in den Raum gestellt, Ausweise gefordert und mit der Polizei gedroht worden sein. Jetzt läuft auf Facebook ein Proteststurm, an den sich die Grünen angehängt haben. Am Donnerstagabend war ein Flashmob (mit grüner Beteiligung) angesetzt, um gegen das Liegeverbot im gesamten Augarten zu protestieren.

„Flut von Beschwerden“

Allerdings: „Es gibt kein Verbot auf den Liegewiesen – daran will ich nicht einmal denken“, sagt Burghauptmann Reinhold Sahl im Gespräch mit der „Presse“. Nach einer Flut von Beschwerden sei man aber gezwungen worden, die Einhaltung der Parkordnung zu kontrollieren. Das würden nun zwei Mitarbeiter machen. Sie hätten den Auftrag, bei Verstößen höflich auf die Parkordnung aufmerksam zu machen – ohne Strafdrohungen, ohne Polizei. Laut Sahl geht es dabei vor allem um Radfahrer, die rücksichtslos durch den Park rasen und Spaziergänger und Kinder gefährden – obwohl im Augarten aus Sicherheitsgründen ein Radfahrverbot gilt. Es gehe um undisziplinierte Hundebesitzer, die die Tiere ohne Leine herumlaufen lassen. Das führt zu Beschwerden von Eltern, da oft die Liegewiesen mit Hundekot verunreinigt werden. Und schlussendlich geht es um vier kleine Grünflächen, die zu einer historischen (denkmalgeschützten) Gartenanlage gehören, auf denen zum Schutz der Blumen und der Anlage das Betreten schon immer verboten war. Die Burghauptmannschaft hätte handeln müssen, so Sahl, weil die Beschwerden von Parkbesuchern massiv zugenommen hätten.

Der grüne Gemeinderat Klaus Werner-Lobo dagegen unterstützt den Protest: „Öffentlicher Grund muss öffentlich zugänglich sein“, meint der Politiker, der vor Kurzem von den Mitarbeitern der Burghauptmannschaft ebenfalls „höflich gebeten“ worden sei (wie er selbst zugibt), die Wiese zu verlassen – nachdem der Politiker nicht auf einer Liegewiese lag, sondern genau auf jener Grünfläche, die zum Schutz der Pflanzen nicht betreten werden darf.

Eine Betroffene, die auch auf der geschützten Wiese lag, setzt im Gespräch mit der „Presse“ aber nach: Die Securitys hätten gesagt, dass das Liegen auf allen Grünflächen des Augartens verboten sei. Das dementiert Sahl: „Unsere Mitarbeiter haben den Auftrag, nur auf das Liegeverbot bei jener kleinen Fläche hinzuweisen, die besonders geschützt werden muss.“

Bei einem Lokalaugenschein am Donnerstagnachmittag sind zumindest keine Securitys zu sehen, von einem generellen Liegeverbot keine Spur: Menschen liegen auf den Wiesen, Kindergartenkinder spielen im Gras. Die geschützte Rasenfläche sieht dafür etwas mitgenommen aus – auch, weil des Öfteren Passanten (trotz Verbotsschilds) darüber spazieren, Hunde sich dort (ohne Leine) austoben und gelegentlich auch Radfahrer eine Abkürzung über die historische Rasenfläche nehmen. Deshalb bleibt Sahl dabei: Die Parkordnung müsse kontrolliert werden, um Konflikte zu vermeiden. Denn: Abgesehen von jener kleinen Wiese, die nicht betreten werden darf, gebe es im Augarten genügend Platz für alle Aktivitäten, ohne dass andere Parkbesucher beeinträchtigt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Populismus im Park

Eher billig. Die Grünen setzen auf das Recht der Lässigen.
Österreich

Das Skifahren in Wiener Parks ist nicht erlaubt

Kein Rodeln, Skifahren, Radfahren – in den Wiener Parks ist ziemlich klar geregelt, was in Ordnung ist und was nicht. Geldstrafen oder Einsätze der Polizei sind bei Verstößen in der Regel allerdings nicht vorgesehen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.