GmbH-Reform: Ansparmodell könnte Risken mindern

Bernhard Rieder
Bernhard Rieder(C) Dorda Brugger Jordis
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Der Rechtsexperte Bernhard Rieder warnt: Gesellschafter haften für qualifizierte Unterkapitalisierung.

Wien/Cka. . „Das Thema interessiert die Leute“, sagt Bernhard Rieder, Partner und Gesellschaftsrechtsexperte bei Dorda Brugger Jordis. Gemeint ist die bevorstehende GmbH-Reform. Im Prinzip gebe es in Österreich jetzt dieselbe Diskussion wie in Deutschland in den Jahren 2007/2008. Dort ging es ebenfalls um Erleichterungen für Jungunternehmer. Man entschied sich schließlich für die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als spezielle Gesellschaftsform für Neugründer.

Dafür plädieren auch österreichische Rechtsexperten (siehe nebenstehenden Artikel). Laut dem Gesellschaftsrechtsexperten Heinz Krejci würde es aber sogar schon reichen, beim vorliegenden Modell zusätzlich eine Pflicht zur Thesaurierung einzuführen, um einige Risken zu entschärfen. GmbH-Gründer müssten dann Teile der Gewinne ansparen, um die Kapitalausstattung schrittweise zu erhöhen.

Rieder weist auf ein Risiko für Gesellschafter hin: Laut OGH haften sie bei „qualifizierter Unterkapitalisierung“. Und „das müsste wohl bei jedem Bauträger der Fall sein“, wenn er seine GmbH tatsächlich nur mit 5000 Euro ausstattet. Bei Verdacht sei das schon bei der Eintragung ins Firmenbuch zu prüfen.

Einer eigenen „Mini-GmbH“ kann übrigens auch SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter etwas abgewinnen. Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Entwurf sprach er sich dafür aus, im parlamentarischen Prozess noch Maßnahmen gegen Kapitalschwäche zu diskutieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2013)

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