Das Höchstgericht hat eine Klausel verboten, wonach Schweigen als Zustimmung zur Erhöhung von Kontogebühren gewertet wird. Der Verein für Konsumenteninformation hatte eine Klage gegen die Volksbank Graz-Bruck eingebracht.
Der Oberste Gerichtshof hob eine Bank-Klausel auf, derzufolge "Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkter Änderung von Entgelten und Leistungen" gewertet wurde. Das berichtet der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark eine Klage gegen die Volksbank Graz-Bruck eingebracht hatte. Die Konsumentenschützer machen darauf aufmerksam, dass ähnliche Klauseln auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Banken enthalten sind. Nach Ansicht der Höchstrichter darf eine Bank "in ihren AGB nicht vereinbaren, dass sie Entgelte und Leistungen unbegrenzt ändern kann, wenn der Konsument nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht."
Für ein unbeschränktes Änderungsrecht bestehe keine sachliche Rechtfertigung, die darauf beruhende Gebührenerhöhung sei unzulässig, erklärt der VKI auf seiner Homepage. Bei laufenden Verträgen seien die unzulässige Entgelterhöhungen selbstständig rückgängig zu machen.
Bereit im Herbst traf der Oberste Gerichtshof Entscheidungen zugunsten von Kontoinhabern ("Die Presse" berichtete). Für heuer kündigten mehrere österreichische Banken eine Gebühren-Erhöhung an (mehr dazu ...).
(APA/Red.)