Zivilklage gegen Stift Kremsmünster abgewiesen

Der Anwalt und der Abt: Oliver Plöckinger und Abt Ambros Ebhart konnten die Zivilklage abweisen. Eine weitere Klage wird noch behandelt.
Der Anwalt und der Abt: Oliver Plöckinger und Abt Ambros Ebhart konnten die Zivilklage abweisen. Eine weitere Klage wird noch behandelt.(c) APA/Hannes Markovsky
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Der Abt soll Zugeständnisse angekündigt, aber nicht eingehalten haben, klagten zwei Missbrauchsopfer. Der Richter sieht ein Missverständnis.

Die Zivilklage zweier Missbrauchsopfer gegen das Stift Kremsmünster ist vom Landesgericht Steyr abgewiesen worden. Die beiden ehemaligen Klosterschüler hatten Klage eingebracht, weil sie der Ansicht waren, dass Abt Ambros Ebhart ihnen Zusagen bezüglich der Aufarbeitung der Affäre gemacht, aber nicht eingehalten habe.

Im Zentrum der Klage mit einem Streitwert von 30.000 Euro steht ein Treffen im Jänner 2012 im Stift, an dem Missbrauchsopfer, der Abt, der Prior sowie zwei vom Kloster bestellte Mediatoren teilnahmen. Die Kläger sagen, der Abt habe ihnen dabei die Aufarbeitung durch externe Historiker, ein Mahnmal am Stiftsgelände und eine Entschuldigung samt Eingeständnis der Mitwisserschaft über die Missbrauchsfälle versprochen. Der Geistliche will hingegen nur zugesagt haben, darüber nachzudenken.

Richter geht von "Fehlinterpretationen" aus

Der Richter schloss sich der Position des Abtes an, sieht allerdings ein Missverständnis: "Das erkennende Gericht geht nicht davon aus, dass die Kläger bewusst die Unwahrheit behaupten, sondern lediglich eine unrichtige Vorstellung (...) des Gespräches (...) subjektiv fehlinterpretiert haben", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Kläger, die dem Stift nun die Verfahrenskosten von über 9.000 Euro ersetzen müssen, zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Als Erfolg können sie aber verbuchen, dass in dem Prozess die Mitwisserschaft des Stiftes thematisiert wurde. So wurde im Lauf des Verfahrens bekannt, dass der hauptverdächtige Ex-Pater bereits 1995 auf Anordnung der Stiftsoberen und auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als Konviktsleiter wegen eines "Vorfalls" beenden hätte sollen. Aus organisatorischen Gründen und weil zu diesem Zeitpunkt die Affäre Groer für Aufmerksamkeit sorgte, sei er laut Akten aber erst 1996 abgelöst worden.

Ob die Kläger Rechtsmittel ergreifen war vorerst nicht bekannt. Die Klage war die erste in der Angelegenheit, ein zweites Zivilverfahren ist noch anhängig. In diesem geht es aber nicht um die Aufarbeitung, sondern um Schadenersatz für erlittenes Leid (>> Mehr dazu hier). Der Strafprozess gegen den hauptverdächtigen Ex-Pater in der Kremsmünsterer Missbrauchsaffäre dürfte noch heuer in Steyr über die Bühne gehen. Die Anklage ist bereits fertig, aber noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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