Täter und Staatsanwalt könnten sich künftig bestimmte Dinge „ausschnapsen“. Religionsdelikte sollen fallen.
Auch abseits der Debatte um lebenslang greift das am Dienstag präsentierte SPÖ-Justizprogramm Tabus auf. So schlägt es vor, aufwendige Prozesse zu ersparen, und stattdessen Deals zwischen dem Beschuldigten und den Strafverfolgungsbehörden möglich zu machen. So könnte etwa der Angeklagte bestimmte Dinge zugeben und im Gegenzug eine mildere Strafe aushandeln. Nach geltendem Recht wären derartige Absprachen als Amtsmissbrauch strafbar. In der Praxis kämen sie aber vor, sagt die SPÖ.
Die Partei fordert noch viele weitere Neuerungen im Strafrecht:
• Streichen will man etwa den Begriff des „geistig abnormen Rechtsbrechers“. Dieser soll künftig „psychisch kranker Rechtsbrecher“ genannt werden, damit besser zum Ausdruck kommt, dass die Person krank ist. •Zudem fordert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim eine deutliche Anhebung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten. Dies würde zu geringeren Strafen bei Delikten mit weniger Schaden führen.
• Mindeststrafen will die SPÖ grundsätzlich streichen, um den Richtern mehr Möglichkeit bei der Strafbemessung zu geben. Nur bei Schwerstkriminalität bleiben laut dem SPÖ-Justizprogramm Mindeststrafen vorgesehen.
• Die „Gewerbsmäßigkeit“ als Qualifikationsmerkmal bei Tatbeständen soll abgeschafft werden oder durch neue objektive Kriterien ersetzt werden. Die SPÖ meint, dass momentan zu leicht eine gewerbsmäßige Tat konstruiert werde, was die Strafe für Täter empfindlich erhöhen kann.
• Die Abschaffung antiquierter Tatbestände steht ebenfalls auf der Agenda der SPÖ: So sollen etwa Religionsdelikte (Herabwürdigung religiöser Lehren) fallen. Der Tatbestand der Verhetzung reiche aus, argumentieren die Sozialdemokraten.
• Gleichzeitig will man aber neue Tatbestände einführen, die die Herausforderungen Schlepperunwesen, Menschenhandel, Wirtschaftsdelikte und Delikte im Internet abdecken.
• Der Jugendgerichtshof soll wieder eingeführt werden, gesonderte Abteilungen für den Jugendstrafvollzug mit speziell geschultem Personal seien zu schaffen.
• Ein vom Parlament gewählter Bundesstaatsanwalt soll statt der Justizministerin die oberste Weisungsbefugnis über die Staatsanwalt innehaben.
• Alternative Haftformen („Halbgefangenschaft“, „Freizeitarrest“) sollen eingeführt, klassische Haft soll zurückgedrängt werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2013)