„Unerträgliche Fehlentscheidung“: So lautet das Urteil des Rechtsschutzbeauftragten. Der Sachverhalt sei nicht ausreichend geklärt worden.
Wien/Apa. Die Einstellung der Ermittlungen um Zahlungen rund um den Eurofighter-Kauf für das Bundesheer waren eine „unerträgliche Fehlentscheidung“ der Staatsanwaltschaft. Der Sachverhalt sei nicht ausreichend geklärt worden. Zu dem in seiner Deutlichkeit seltenen Urteil kommt der Rechtsschutzbeauftragte im Justizministerium, Robert Jerabek.
Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die die Wiener Stadtzeitung „Falter“ zitiert. Mittlerweile wird in der Angelegenheit Eurofighter wieder ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat 2011 das Strafverfahren gegen den früheren Chef der Luftstreitkräfte Erich Wolf, dessen Frau, den EADS-Lobbyisten Erhard Steininger und das frühere Ehepaar Gernot und Erika Rumpold eingestellt. Begründet wurde das damit, dass sich schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit habe nachweisen lassen.
Die Verdachtslage: Einmal geht es um 87.600 Euro, die EADS-Lobbyist Erhard Steininger Ende 2002 auf das Konto einer Firma von Anna Maria Frühstück-Wolf, Ehefrau von Erich Wolf, überwiesen hat. Beim Ehepaar Rumpold ging es um einen EADS-Werbevertrag in Höhe von brutto 7,8 Millionen Euro.
Parteienfinanzierung?
Dass hinter dem Deal Parteienfinanzierung steckte, konnte nicht nachgewiesen werden, die Leistungen, die die Rumpolds EADS in Rechnung stellten, blieben bis heute fragwürdig. Daneben stehen zwei Waffenlobbyisten und ein Manager im Visier der Justiz. Ausgelöst wurden die neuen Ermittlungen durch einen „Briefkastenspezialisten“ in Italien 2011. Gianfranco Lande hatte zugegeben, der Eurofighter-Firma EADS geholfen zu haben, 84 Millionen Euro nach Österreich zu verschieben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2013)