Urteil: Moser muss sich im TV bei Grasser entschuldigen

KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: MOSER
KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: MOSER(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Grüne bezeichnet den Ex-Finanzminister als "Schutzpatron der Steuersünder". Einem OGH-Urteil zufolge muss sie eine Entgegnung verlesen.

Die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Anfang 2011 auf Facebook und der Partei-Homepage als "Schutzpatron der Steuersünder" bezeichnet. Er soll befreundeten Unternehmen wie Swarovski, Glock oder AvW Steuerprüfungen erspart haben. Trifft dies zu, hätte er Amtsmissbrauch begangen. Grasser setzte sich gegen die Vorwürfe zur Wehr und bekam nun Recht.

Einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge muss sich Moser nun bei Grasser entschuldigen und im Fernsehen eine Entgegnung verlesen, berichtet die Tageszeitung "Österreich" (Mittwochsausgabe). Denn für ihre Anschuldigungen fehlten die Beweise.

"Wir haben das OGH-Urteil erhalten - das nun folgende Prozedere klären wir in den nächsten Tagen mit unserem Juristen", kommentierte Moser den Bericht am Mittwoch. "Es ist klar, dass wir uns nach diesem Urteil richten."

Revision zurückgewiesen

Der OGH hat die Revision von Moser gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien zurückgewiesen. Moser muss nun die Prozesskosten - laut "Österreich" rund 11.000 Euro - und einen TV-Auftritt bezahlen, bei dem sie sich öffentlich entschuldigen muss. Dem Bericht zufolge muss sie den Entgegnungstext wörtlich im ORF ablesen. Vor der ZIB 2 kostet die Sekunde laut den Angaben 170 Euro, ein 30-Sekunden-Spot mit Zuschlag für Platzierung komme auf 6000 Euro - macht in Summe geschätzte 17.000 Euro.

"Ein schöner Sieg, denn Frau Moser stellt sich als objektive Aufdeckerin hin und hier ist klar, dass sie keinerlei Beweise vorlegen konnte", sagte Grassers Medienanwalt Michael Rami laut "Österreich".

(APA)

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