Hypo Kärnten: Wer wurde da gerettet?

Hypo Alpe Adria Bank
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Das Drohpotenzial der völlig überzogenen Haftungen Kärntens für seine Hypo war kleiner als bisher angenommen. Abwicklung der Hypo Alpe Adria soll wohl an die fünf bis sieben Milliarden Euro kosten

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird die Abwicklung der Hypo Alpe Adria wohl an die fünf bis sieben Milliarden Euro kosten. Mehr wäre es auch nicht gewesen, wenn die Bank 2009 nicht notverstaatlicht, sondern in den Konkurs geschickt worden wäre, behauptet der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner.

Petzner ist als früherer Pressesprecher Jörg Haiders und ehemaliger geschäftsführender Landesobmann des BZÖ Kärnten in der Causa Hypo Alpe Adria natürlich Partei. Solche Aussagen sind also mit Vorsicht zu genießen.

Aber im Prinzip hat er, wenn man sich die Sache näher anschaut, nicht ganz unrecht: Die Notverstaatlichung hat den damaligen Hypo-Eigentümern und den im Einlagenhaftungsverbund vertretenen anderen Hypo- und Raiffeisenbanken (die sich damit mindestens 1,3 Mrd. Euro erspart haben) massiv genützt. Für den Steuerzahler lässt sich aber kein nennenswerter Vorteil erkennen.

Einer der damals genannten Hauptgründe für die Notverstaatlichung waren die irren Haftungen des Landes Kärnten für Verbindlichkeiten der Bank, die zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung noch über 20 Mrd. Euro ausgemacht hatten. Ein Schlagendwerden dieser Haftungen hätte das Land Kärnten und damit die Republik in tiefe Finanzprobleme gestürzt, weshalb die Notverstaatlichung alternativlos sei, hatte es geheißen.

Haftung nicht sofort fällig

Freilich: Bei den – so oder so unverantwortlich hohen – Haftungen des Landes handelte es sich nicht um „gewöhnliche“ Haftungen, sondern um Ausfallsbürgschaften nach §1356ABGB. Die werden nicht sofort bei Zahlungsproblemen fällig, sondern erst, wenn „über den Hauptschuldner das Insolvenzverfahren eröffnet wurde“, wie es im entsprechenden Paragrafen heißt. In einer OGH-Entscheidung (in der es um die Ausfallsbürgschaft in einer Scheidungssache ging) wurde präzisiert, dass der Gläubiger in diesem Fall erst dann auf den Bürgen zugreifen kann, wenn er den Hauptschuldner geklagt und vergeblich Exekution geführt hat.

Im Fall Hypo heißt das: Zuerst wären die Eigentümer (Haupteigentümer war zu dem Zeitpunkt die Bayerische Landesbank) in die Pflicht genommen worden, gleichzeitig hätten die anderen Hypos und Raiffeisen ihre Haftung gegenüber den österreichischen Hypo-Sparern einlösen müssen. Und erst nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens, das wohl Jahre gedauert hätte, wären die dann noch offenen Forderungen dem Ausfallsbürgen, also dem Land Kärnten, in Rechnung gestellt worden.

Ob die Haftungssumme bis dahin tatsächlich in den einstelligen Milliardenbereich abgeschmolzen wäre, lässt sich schwer sagen. Aber die immer wieder aufkommende Kritik, dass die rasche Notverstaatlichung auch eine Entlastungsoffensive für den Hypo- und Raiffeisensektor gewesen sei, lässt sich mit diesem Hintergrund jedenfalls schwer widerlegen.

Freilich: Nicht berücksichtigt ist in dieser Rechnung, dass die Hypo Alpe Adria auch systemrelevant in Kroatien und anderen südosteuropäischen Ländern war. Und dass eine Pleite dort Schockwellen ausgelöst hätte, die die Stellung der übrigen österreichischen Banken in Osteuropa extrem geschwächt hätte. Von den außenpolitischen Wirbeln einmal abgesehen. So gesehen ist mit der Notverstaatlichung nicht nur Kärnten, sondern auch das Ostgeschäft der anderen österreichischen Banken gerettet worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2013)

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