Demokratiepaket vertagt, Gesetzesbeschwerde kommt

Demokratiepaket Josef Cap
Demokratiepaket Josef Cap(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die ÖVP will, dass das Höchstgericht über zulässige Themen für Volksbefragungen entscheidet. Auch SPÖ-Klubchef Josef Cap will eine „Clearing-Stelle“.

Wien/Aich/Pö. Das Demokratiepaket wurde am Dienstag vom parlamentarischen Verfassungsausschuss vertagt. Dafür legten die Parteien ihre Positionen offen: So will die ÖVP den Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden lassen, ob ein Thema einer Volksbefragung den Menschenrechten entspricht und zugelassen wird.

Die ÖVP möchte, dass Volksbegehren, die von zehn Prozent der Wahlberechtigten (635.000 Personen) unterstützt werden, eine (unverbindliche) Volksbefragung zur Folge haben. Auch SPÖ-Klubchef Josef Cap will eine „Clearing-Stelle“ (dies könne auch der Rechtsdienst des Parlaments sein), die über die Rechtmäßigkeit entscheidet. Cap schwebt als Hürde „bis zu zehn Prozent“ Beteiligung am Volksbegehren vor. Den von der Koalition angedachten Wert hält Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen und früher Direktor des ÖVP-Klubs, für „etwas hoch gegriffen“. Acht Prozent würden reichen. Die Opposition verlangt bereits bei vier Prozent eine Volksbefragung.

Beschlossen wurde im Verfassungsausschuss von SPÖ, ÖVP und FPÖ ein Entwurf zur Gesetzesbeschwerde. Jeder Bürger soll künftig Gesetze, die ihn in einem Zivil- oder Strafprozess betreffen, persönlich dem VfGH zur Prüfung vorlegen können. Bisher durfte nur das Zivil- oder Strafgericht selbst das Gesetz dem VfGH vorlegen. Laut den Verfassungssprechern Peter Wittmann (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP) soll der Beschluss im Plenum bereits Mitte Juni erfolgen. Zuvor wolle man noch verfahrensrechtliche Details klären.

 

Grüner Protest gegen Ausnahmen

Offen ist laut Grün-Mandatarin Daniela Musiol etwa die Frage, wie man gesetzlich die Ausnahmen von der Gesetzesbeschwerde regelt. Sie stört, dass gemäß Regierung strafrechtliche Ermittlungsverfahren (Hausdurchsuchungen) nicht vor den VfGH gebracht werden sollen. Schon länger ist bekannt, dass das Insolvenzverfahren ausgenommen werden soll. Grundsätzlich sind auch Grüne und BZÖ für die Einführung der Gesetzesbeschwerde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2013)


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