Tierschützer-Prozess: Teil der Freisprüche aufgehoben

TierschuetzerProzess Teil Freisprueche aufgehoben
TierschuetzerProzess Teil Freisprueche aufgehoben Eine Kundgebung vor Beginn der Urteilsverkündung gegen 13 Tierschützer, am Montag 2. Mai 2011, vor dem Gerichtsgebäude in Wiener Neustadt. Mehrere Aktivisten von Tierschutz-Gruppierungen waren nach Paragraf 278a StGB, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, angeklagt und wurden von allen Vorwürfen freigesprochen. APA-FOTO: ANDREAS PESSENLEHNER
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Das OLG hebt fünf der ursprünglich 13 Freisprüche auf in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei sowie Widerstand gegen Staatsgewalt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat einen Teil der Freisprüche im Tierschützer-Prozess aufgehoben. Nicht rechtskräftig wurden laut einer Aussendung vom Montagnachmittag die Freisprüche von fünf (der ursprünglich 13) Beschuldigten in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Das OLG Wien habe der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stattgegeben, hieß es in einer Aussendung. Die Freisprüche seien aufgehoben worden, "weil sich das Erstgericht zu diesen Vorwürfen nicht ausreichend auch mit den belastenden Beweismitteln auseinandergesetzt und seine Würdigung der Beweise nicht ausreichend begründet hat", hieß es in einer Aussendung. Das Landesgericht Wiener Neustadt werde über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben.

Beweiswürdigung nicht ausreichend begründet

Nicht rechtskräftig wurden die Freisprüche von fünf Beschuldigten zu konkret folgenden Anklagepunkten: Nötigung und versuchte Nötigung von Unternehmen durch die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen (2006 bis 2008), Zerstörung von Werbetafeln und von Fensterscheiben im Oktober 2006 (Sachbeschädigung), Aufbrechen eines Schweinestalls im März 2008, wobei ca. 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige dabei verendet seien (Sachbeschädigung und Tierquälerei) sowie Gewaltanwendung zur Verhinderung einer Festnahme im März 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt).

"Der Freispruch vom Vorwurf der 'kriminellen Vereinigung' (§ 278a StGB) und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig", betonte das OLG Wien außerdem.

Balluch: Entscheid "demokratiegefährdend"

Der Entscheid sei "demokratiegefährdend", reagierte VGT-Obmann Martin Balluch, ehemals Hauptangeklagter in dem Verfahren gegen Aktivisten, die sich 14 Monate lang wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten mussten, am späten Montagnachmittag auf APA-Anfrage. Das OLG habe maximal negativ entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt. Er selbst zähle nicht zu den fünf Betroffenen.

(APA)

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