EZB bangt vor Karlsruhe-Entscheid

EZB bangt vor Karlsruhe-Entscheid
EZB bangt vor Karlsruhe-Entscheid(c) REUTERS (KAI PFAFFENBACH)
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Das deutsche Verfassungsgericht berät diese Woche erstmals darüber, ob die Europäische Zentralbank unbegrenzt Anleihenkäufe tätigen darf. Die Nerven in der EZB liegen blank. Eine neue Eskalation der Krise droht.

Frankfurt/Wien. „Wenn das Aufkaufprogramm zurückgenommen werden müsste, hätte das erhebliche Konsequenzen“, warnte EZB-Direktor Jörg Asmussen in einem „Bild“-Interview. Kurz vor dem am Dienstag beginnenden Verfahren des deutschen Verfassungsgerichts liegen die Nerven in der Europäischen Zentralbank blank. Und tatsächlich geht es um viel: Erklären die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe das im vergangenen September von EZB-Chef Mario Draghi angekündigte unbegrenzte Aufkaufprogramm für Staatsanleihen angeschlagener Euroländer für rechtswidrig, steht die Krise vor einer neuen Eskalation.
Dann ist nämlich mit neuen Unruhen auf den Finanzmärkten zu rechnen, die Zinsen für Staatsanleihen der betroffenen Länder könnten wieder deutlich steigen.

Wie nervös die EZB ist, zeigt auch ihr Versuch, zur Beruhigung der deutschen Richter erstmals Grenzen des „grenzenlosen“ Ankaufprogramms aufzuzeigen. In einem Rechtsgutachten, das der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zugespielt wurde, wird darauf hingewiesen, dass es um einen Maximalwert von 524 Milliarden Euro gehe. Denn es kämen nur Anleihen von Spanien, Italien, Irland und Portugal mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren infrage. Und die hätten derzeit dieses Volumen. Insgesamt hätten die Anleihen dieser Länder ein Volumen von 2,2 Billionen Euro. Außerdem würden sowieso nur Staatsanleihen gekauft, die sich bereits mehrere Tage auf dem Markt befinden. Die EZB darf Anleihen nur auf dem Sekundärmarkt kaufen.
Gemeinsam mit der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens warnte nicht nur Asmussen vor einer Einschränkung der EZB-Maßnahmen durch Karlsruhe. Auch der österreichische Vertreter im EZB-Rat, Ewald Nowotny, wies darauf hin, dass die EZB ihre expansive Geldpolitik fortsetzen müsse. „In der Gesamtbetrachtung ergibt sich, dass es wichtig ist, hier die Expansion fortzuführen und damit ein Absinken in eine zweite Krise zu verhindern“, so Nowotny.

Bisher wurden keine Anleihen gekauft

EZB-Chef Draghi hat im Juli 2012 angekündigt, bei einer Zuspitzung der Lage auf dem Kapitalmarkt unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Krisenländern zu erwerben. Bedingung war schon damals, dass diese Länder bereits Hilfe durch den Euro-Rettungsfonds ESM erhalten und sich zu Reformprogrammen verpflichtet haben. Draghis Ankündigung hat zu einer deutlichen Beruhigung der Finanzmärkte geführt. Obwohl damals einige Medien berichteten, dass die EZB bereits mit dem Ankauf von Anleihen beginne, wurde bisher über das Programm OMT (Outright Monetary Transaction) keine einzige Staatsanleihe erworben. Draghis Taktik ist also aufgegangen, allein die Ankündigung hat zu einer Stabilisierung der Zinsen angeschlagener Länder beigetragen und Spekulationen eingedämmt. In Deutschland formierten sich dennoch 35.000 Beschwerdeführer, die eine Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingebracht haben. Sie behaupten, dass das Ankaufprogramm zu einem unkontrollierbaren Finanzrisiko für Deutschland werden könnte. Die Europäische Zentralbank verstößt ihrer Ansicht nach durch diese Aktion auch gegen das Verbot, Staaten direkt zu finanzieren. Die EZB-Führung hat im Gegenzug argumentiert, dass sie ebenso wie jede Nationalbank das Recht habe, ihr Geld anzulegen, wie sie es für richtig halte.

Asmussen, der die EZB bei der Befragung durch die Karlsruher Richter vertritt, verteidigt die Maßnahme mit drastischen Worten: „Als wir das Programm angekündigt haben, stand die Eurozone kurz vor dem unkontrollierten Zerfall.“

Das deutsche Verfassungsgericht wird heute, Dienstag, und morgen, Mittwoch, über den Fall beraten. Mit einem Entscheid ist allerdings erst im Herbst nach der deutschen Bundestagswahl zu rechnen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2013)

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