Nach der Aufhebung einiger Freisprüche muss nun das Landesgericht Wiener Neustadt einen neuen Verhandlungstermin ausschreiben. Eine neue Anklage muss nicht verfasst werden, sagt die Staatsanwaltschaft.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag fünf der 13 Freisprüche im Tierschützer-Prozess aufgehoben (DiePresse.com berichtete). Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nehme dies zur Kenntnis, stellt Sprecher Erich Habitzl am Dienstag fest. Um irgendwelche Emotionen gehe es dabei nicht. Er spricht von "professioneller Distanz auf die Sicht der Dinge" und verweist darauf, dass die Anklagebehörde im ersten Verfahren erhebliche Mängel festgestellt habe.
Eine neue Anklage zu den Punkten Nötigung, Sachbeschädigungen und Tierquälerei zu erarbeiten sei nicht notwendig, diese liege ja aus dem Verfahren vor, sagt Habitzl. Nun obliege es dem Landesgericht, einen Termin für ein neues Verfahren auszuschreiben. Wann ungefähr das sein könnte, war zunächst nicht zu erfahren.
Wer nun die Anklage vertreten werde, stehe noch nicht fest. Eine Ausschließung gebe es bei der Staatsanwaltschaft nicht, erläuterte der Sprecher. Angesprochen auf Gerüchte, wonach Wolfgang Handler, Staatsanwalt beim 14 Monate dauernden Tierschützer-Prozess, zum Oberstaatsanwalt befördert worden wäre, wies Habitzl als "unrichtige Behauptung" zurück.
(APA)