Während Innenministeriums-Experte Hudsky mit dem Gesetz zufrieden ist, orten Politologe Hofer und Rechtsanwalt Bauböck deutliche Mängel.
Geteilter Meinung waren die Experten am Donnerstag im öffentlichen Hearing zum neuen Staatsbürgerschaftsgesetz. Österreich zähle mit der Novelle zu jenen Staaten, die die Frage der Verleihung der Staatsbürgerschaft am restriktivsten behandeln, sagte der Politologe Rainer Bauböck. Er kritisierte etwa die grundsätzliche Voraussetzung des zehnjährigen ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Österreich, den verlangten Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes sowie die hohen Gebühren und Kosten, etwa für Sprachkurse oder Übersetzungen.
Der künftig verlangte Unterhalt liege über der bedarfsgerechten Mindestsicherung, bemängelte dann der Wiener Rechtsanwalt Thomas Neugschwendtner. Die demonstrative Aufzählung von Ausnahmefällen - etwa Behinderung oder schwere Krankheit - werde in der Praxis taxativ wirken und beispielsweise Menschen mit geringfügigem Einkommen von der Einbürgerung ausschließen. Auch er beanstandete die Zehn-Jahres-Frist. Konkret störte ihn, dass diese von vorne zu laufen beginnt, wenn man vergisst, rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltes zu beantragen.
Innenministeriums-Experte zufrieden
Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung für Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im Innenministerium, ist hingegen zufrieden mit der Novelle. Er hob besonders hervor, dass künftig sechs - statt zehn - Jahre legaler Aufenthalt für die Einbürgerung reichen, wenn besonders gute Sprachkenntnisse oder soziales Engagement gegeben sind. Außerdem lobte er die Ausnahme Behinderten vom Einkommensnachweis oder dass dabei nur die besten drei der letzten sechs Jahre zählen.
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz sieht ein Drei-Stufen-Modell für die Einbürgerung vor. Sie soll sich nicht mehr an der bloßen Aufenthaltsdauer, sondern am Fortschritt der Integration orientieren. Wer sehr gut integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren bekommen. Wer ausreichend integriert ist, soll sie nach zehn Jahren erhalten, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht.
Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft demzufolge möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt (rund 1000 Euro pro Person und Monat) nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf B2-Level (Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache) verfügt.
(APA)