ÖVP lenkt bei Neonicotinoide-Verbot ein

ÖVP lenkt bei Neonicotinoide-Verbot ein
ÖVP lenkt bei Neonicotinoide-Verbot ein(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Partei stimmte mit der SPÖ dem Antrag der Grünen zu. Stunden zuvor schien es noch so, als würde sich die Volkspartei weigern.

Ein weitergehendes, aber kein totales Verbot der Neonicotionide ist am Mittwoch im Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats beschlossen worden. Ein Richtungswechsel der ÖVP hat es noch ermöglicht, dass ein Kompromiss erzielt wurde. Wobei es zuerst die Haltung von ÖVP-Agrarsprecher Jakob Auer war, die einen gemeinsamen Entscheid unmöglich zu machen schien. Letztendlich wurde dem Grünen Antrag in leicht abgeänderter Form zugestimmt, womit das Verbot auf drei Jahre verlängert und auf Wintergetreide ausgedehnt wurde. In Kraft treten soll das Aus für die Neonicotinoide zwei Monate vor der EU-weiten Lösung.

Umweltminister Nikolaus Berlakovich präzisierte in einer Aussendung die Haltung seiner Partei. "Ich habe angekündigt, in Konsens mit dem Parlament für weitergehende Beschlüsse offen zu sein. Die ÖVP tritt dafür ein, dass die Umsetzung des Verbots bereits zwei Monate früher erfolgen soll als von der Europäischen Kommission gefordert. Das Verbot soll auch ein Jahr länger gelten als die EK vorgeschlagen hat, also drei statt zwei Jahre. Darüber hinaus soll die Anwendung von Neonicotinoiden auf Winterbrotgetreide auch verboten werden.

Einem entsprechenden Initiativantrag der Grünen stimmten am Donnerstag im Parlament SPÖ und ÖVP zu. Somit kann noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz im Parlament beschlossen werden. Das Verbot könnte somit schon ab 1. Oktober in Kraft treten und das auch für drei Jahre bleiben.

ÖVP "hat 180-Grad-Schwenk vollzogen"

"Es ist ein Riesenschritt", freute sich Jens Karg, Grüner Referent für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz, am Mittwochabend. "Die ÖVP hat im Vergleich zum Vormittag einen 180-Grad-Schwenk vollzogen." Das Verbot soll nun nicht nur zwei Monate früher in Kraft treten, es soll auch auf drei Jahre verlängert werden. Für Karg grundsätzlich eine gute Sache, aber: "Wir werden sehen, ob das reicht, ich bezweifle das eigentlich."

SPÖ-Landwirtschaftssprecher Kurt Gaßner zeigt sich erfreut über den Kompromiss. "Es ist erfreulich, dass sich die vernünftigen Kräfte in der ÖVP offenbar durchgesetzt haben und wir am Ende des Tages ein Neonic-Verbot beschließen werden können", so Gaßner am Rande des Landwirtschaftsausschusses im Parlament.

FPÖ: "Schwarzer Tag für die Bienen"

Die FPÖ, die gegen den Antrag gestimmt hat, sprach hingegen von einem "schwarzen Tag für die Bienen". "Dieser Abänderungsantrag ist eine Entschärfung des ursprünglichen Grünen Antrags, der sehr schwammig formuliert ist und alle Hintertüren offenlässt", so der freiheitliche Agrarsprecher Harald Jannach. Im ursprünglichen Antrag wird klar ein umgehendes Verbot der Beizmittel gefordert, und jetzt wurde der Minister nur mehr "ersucht", die "Zulassung von bienenschädigenden Beizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 für Kulturen, die interessant bzw. attraktiv für Bienen sind, umgehend zu verbieten".

Greenpeace begrüßte in einer Aussendung das Ergebnis: "Ein teilweises Verbot dieser Neonicotinoide ist ein wichtiger Zwischen-Erfolg", sagte Dagmar Urban, Landwirtschaftsexpertin bei Greenpeace. Mit "großer Freude und Erleichterung" nahm auch die Umweltschutzorganisation Global 2000 zur Kenntnis, dass das österreichische Parlament die Chance auf ein weitergehendes Neonicotinoid-Verbot zum Schutz der Bienen wahrgenommen hat.

Die EU-Kommission kündigte am 24. Mai an, dass es ab Dezember eine EU-weite Beschränkung für Pestizide geben werde. Vor allem geht es um die drei umstrittenen Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam, die zur Gruppe der Neonicotoide gehören. Es sei festgestellt worden, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährdeten, hieß es. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten und soll spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. Die betreffenden Pestizide werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen und andere bestäubende Insekten anziehen.

(APA)

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