Schadenersatz für Internet-Mobbing

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Zwei Schülerinnen verleumdeten Gleichaltrige in der Fotobörse Instagram als "Schlampen" und "Huren". Eine Gericht verdonnerte nun ihre Eltern zu Zahlungen.

Kopenhagen. Ein Urteil über Internet-Mobbing hat in Schweden heftige Debatten ausgelöst: nicht wegen des Schuldspruchs gegen die beiden Teenager, die deftige Beleidigungen gegen ihre Mitschüler und andere Jugendliche ins Web stellten, sondern wegen des Schadenersatzes, den das Gericht den Opfern zusprach. Für diesen haften nämlich die Eltern der Täterinnen, was sie rund 40.000 Euro kosten kann. Ist das ein „wichtiges Signal an alle Erwachsenen“, wie der Anwalt Arash Raoufi meint, der mehrere der Geschädigten vertrat? Oder eine „unangemessene Konsequenz des Gesetzes über Elternverantwortung“, wie dessen Kollege Claes Östlund behauptet?

Das Gesetz, auf das sich das Gericht in Göteborg berief, stammt aus dem Jahr 2010 und wurde von Justizministerin Beatrice Ask initiiert, um die Eltern jugendlicher Straftäter in die Pflicht zu nehmen. Die beiden Mädchen hatten Ende letzten Jahres auf der Internet-Fotobörse Instagram ein Konto eingerichtet, auf dem sie Gleichaltrige mit Foto, Namen und Adresse als Schlampen und Huren bezeichneten und übel beschimpften. Sie forderten andere auf, weitere „Orror“ (Slang für Huren) beiderlei Geschlechts kenntlich zu machen und die Liste umfasste rasch mehr als hundert Namen.

Tagelange Krawalle ausgelöst

Viele der Angeprangerten reagierten schockiert auf die völlig haltlosen Beschuldigungen. Im Dezember kam es in Göteborg zum Aufruhr vor zwei Gymnasien, als Freunde der Opfer deren „Ehre rächen“ wollten. Jugendliche lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei, die Schulen wurden tagelang gesperrt, eine 17-Jährige, die zu Unrecht beschuldigt wurde, hinter dem Konto zu stehen, musste mit ihrer Familie abtauchen.

Als Täterinnen wurden zwei andere ermittelt und nun verurteilt: eine 15-Jährige, die zugab, die Fotoseite „aus Spaß“ betrieben zu haben, und eine 16-Jährige, die trotz ihres Leugnens aufgrund eindeutiger Indizien schuldig gesprochen wurde. Als Strafe müssen beide nun gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem wurden sie zur Zahlung von je 15.000 Kronen (1710 Euro) an die 38 Opfer verurteilt, die sich als Geschädigte gemeldet hatten. Für mehr als die Hälfte dieser Summe haften die Eltern.

Da allerdings weder die Mädchen noch ihre Eltern imstande sind, den Schadenersatz zu zahlen, bleibt die Diskussion theoretisch. Und da Verleumdung kein Tatbestand ist, bei dem Opfer notfalls vom Staat entschädigt werden, werden die 38 Verleumdeten ihre 15.000 Kronen kaum je erhalten.

Ungesühnt bleiben auch die Krawalle, die durch das Instagram-Konto ausgelöst wurden: Trotz Steinhagels auf die Polizei und zertrümmerten Autos und Fensterscheiben wurde gegen keinen der Randalierer Anklage erhoben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2013)

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