OeNB: Duchatczek hat keinen Anspruch auf Abfertigung

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VORSTELLUNG 5-EURO-SCHEIN IN WIEN: DUCHATCZEKAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Disziplinarverfahren gegen den Ex-Vize-Gouverneur der Österreichischen Nationalbank läuft allerdings weiter.

Ex-OeNB-Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek hat als Folge seiner Suspendierung und des darauffolgenden Rücktritts von allen Ämtern und Funktionen "keine Ansprüche auf eine Abfertigung oder eine Anwartschaft auf eine von der OeNB zu leistende Pension". Dessen ungeachtet werde das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Duchatczek fortgeführt, teilte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) am Donnerstagabend im Anschluss an die Sitzung des Generalrates mit.

Duchatczek habe mit Schreiben vom 25. Juni 2013 an die OeNB alle Ämter und Funktionen zurückgelegt und gleichzeitig sein Dienstverhältnis zur OeNB mit sofortiger Wirkung beendet. "Die am 18. Juni 2013 ausgesprochene Suspendierung von Herrn Dr. Duchatczek ist damit hinfällig", so die OeNB.

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