Praktische Vorteile des Kroatien-Beitritts

The European Union and Croatian flag is seen in Zagreb's downtown
Flagge EU KroatienREUTERS
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Ab heuer sollten die Wartezeiten an den Grenzen zu Kroatien geringer ausfallen. Die Warenausfuhr ist mit dem EU-Beitritt unbegrenzt.

Der EU-Beitritt Kroatiens bringt auch praktische Vorteile für den einzelnen Bürger mit sich. Wer seinen Urlaub heuer in dem Mittelmeerland verbringt, kann sich über zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Vorjahr freuen. Das beginnt schon bei der Anreise: Obwohl Kroatien voraussichtlich erst in zwei Jahren der grenzfreien Schengen-Zone beitreten wird und es daher auch in diesem Jahr noch Passkontrollen gibt, sollten die Wartezeiten an den Grenzübergängen geringer ausfallen: Die Beamten der EU-Mitglieder Slowenien beziehungsweise Ungarn arbeiten mit den kroatischen Kollegen zusammen, es wird daher nur noch eine Passkontrolle geben. Die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sollen dagegen strenger werden. 

Zollkontrollen an den Grenzen in die EU werden zur Gänze abgeschafft. Die Ein- und Ausfuhr von Waren zum "persönlichen Gebrauch" unterliegt also keinen Grenzen mehr. Eine Ausnahme sind einerseits Zigaretten (bis zu 800 Stück erlaubt), Zigarren (bis zu 200 Stück erlaubt) und Alkohol. Bis zu 110 Liter Bier, 90 Liter Wein sowie 20 Liter hochprozentige Spirituosen sind zollfrei. 

Vorsicht bei Tempomessung

Vorsicht ist - noch mehr als bisher - bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf kroatischen Straßen geboten: Die Behörden können Verwaltungsstraftaten nun auch grenzüberschreitend verfolgen. 

Österreicher, die in Kroatien nicht nur ihren Urlaub verbringen, sondern arbeiten wollen, können dies von nun an uneingeschränkt tun. Umgekehrt wird Österreich die Übergangsperiode, in der Kroaten nur eingeschränkt im Land leben können, voll ausschöpfen. Die Beschränkung gilt zunächst für zwei jahre und kann auf insgesamt sieben Jahre ausgedehnt werden.

Für kroatische Studenten dagegen gelten ab heute die gleichen Regelen wie für alle anderen Studierenden in der EU. Studiengebühren und Stipendien müssen für sie gleich sein wie für inländische Studierende.

 

 

(APA/red.)


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