Drei Tage, 135 Beschlüsse: Die zehn Topgesetze

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Vom Staatsbürgerschaftsgesetz über die Sicherheitsstrategie bis zur Entschärfung des Mafia-Paragrafen: Vor dem Sommerurlaub (und vor der Wahl) werden die Abgeordneten noch einmal richtig fleißig.

Wien. Vor den Parlamentsferien stehen traditionellerweise immer zahlreiche Beschlüsse an. Heuer ist es zusätzlich die letzte Möglichkeit für die Koalition, vor der Wahl noch ihre Vorhaben umzusetzen – so das Parlament im September nicht noch zu Sondersitzungen zusammentritt. Von Mittwoch bis Freitag stehen auf der Tagesordnung 135 Beschlüsse – darunter auch etliche mit weitreichenden Folgen:

1 Staatsbürgerschaftsgesetz neu: Einbürgerung nach sechs Jahren

Gut integrierte Fremde bekommen einen rascheren Zugang zur Staatsbürgerschaft. Bei hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichem Engagement ist eine Einbürgerung künftig bereits nach sechs Jahren möglich. Gelockert werden die Voraussetzungen für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts. Und uneheliche Kinder haben künftig auch dann Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn nur der Vater Österreicher ist (bisher hatte das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter).

2 Sicherheitsstrategie setzt auf Auslandseinsätze des Bundesheers

Die Koalition beschließt – möglicherweise mit Unterstützung der FPÖ – eine neue Sicherheitsstrategie. Sie hält fest, dass eine konventionelle militärische Bedrohung Österreichs nicht mehr gegeben ist, wohl aber neue Gefahren, von Terrorismus über Cyberkriminalität bis hin zu Massenimmigration aufgrund internationaler Konflikte. Militärisch wird der Schwerpunkt auf Friedensmissionen im Ausland gelegt, bis zu 1100 Soldaten des Bundesheers sollen gleichzeitig zu einem derartigen Einsatz geschickt werden können.

3 Die Bienen sind gerettet – Einsatz von Neonicotinoiden verboten

„Sumsigate“ hatte Folgen – trotz des Engagements von Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) für den Einsatz von Neonicotinoiden werden diese „Bienenkiller“ nun verboten – vorerst befristet auf drei Jahre.

4 Die Gründung neuer Klubs im Parlament wird erschwert

Nationalratsklubs können künftig nur noch in der Anfangsphase einer Legislaturperiode gegründet werden. Damit werden Abspaltungen, wie jener der BZÖ-Abgeordneten, die für das Team Stronach einen neuen Klub gegründet haben, künftig unmöglich. Auch das BZÖ im Jahr 2004 und das Liberale Forum hätten bei der neuen Rechtslage keinen Klub zugestanden bekommen.

5 Der Mafia-Paragraf gilt nicht mehr für NGOs wie Tierschützer

Der ÖVP-Bauernbund hat sich lange gewehrt, aber jetzt ist fix: Der Mafia-Paragraf wird entschärft und nur noch bei echten Mafiastrukturen angewendet. Anlass war der Prozess gegen – letztlich freigesprochene – Tierschützer.

6 Homo-Paare dürfen das Kind des Partners adoptieren

Die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird erlaubt. Damit wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt.

7 Pflegefonds verlängert, Pflegekarenz eingeführt

Der Pflegefonds wird um zwei weitere Jahre bis 2016 verlängert. Mit den 300 bis 350 Millionen Euro pro Jahr werden bestehende Pflegeleistungen gesichert und mobile und stationäre Dienste weiter ausgebaut. Pflegende Angehörige können bis zu drei Monate in Karenz gehen und erhalten dafür ein einkommensabhängiges Karenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

8 Ganztägige Betreuung für jeden dritten Schüler

Umgesetzt wird eine Vereinbarung mit den Ländern, in der der Ausbau ganztägiger Schulformen bis 2019 fixiert wurde. Bis dahin soll es Angebote für 200.000 Schüler – also für jeden dritten Sechs- bis 14-Jährigen – geben.

9 Bund fördertAusbildung für Zivildiener

Der Zivildienst soll attraktiver werden. Der Bund fördert eine fachspezifische Ausbildung bei Rettung, Alten- und Behindertenorganisationen mit einem Ausbildungsbeitrag von bis zu 70 Prozent oder maximal 1700 Euro.

10 Bauarbeiter bekommen Überbrückung bis zur Pension

Die Hacklerregelung wird primär von Beamten und Angestellten in Anspruch genommen, die Neuregelung gilt für echte „Hackler“: Bauarbeiter kurz vor der Pension, die keine Beschäftigung finden, erhalten ein Jahr Überbrückungsgeld in Höhe des Kollektivlohns.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2013)

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