Das Gericht in Steyr bewies, dass nicht nur Vermögensdelikte harte Strafen bringen.
KOMMENTARGewiss, das Urteil, zwölf Jahre Haft, für den früheren Internatsleiter des Stifts Kremsmünster ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch ist es ein deutliches Signal – zum einen an jene, die generell an der Verhältnismäßigkeit von strafgerichtlichen Sanktionen zweifeln. Im Fall des früheren Ordensmannes hat der Senat in Steyr bewiesen, dass die viel beklagte Formel „Strenge bei Vermögensdelikten, Milde bei Delikten gegen Leib, Leben und sexuelle Integrität“ erfreulicherweise nicht immer stimmt. Zum anderen – und vor allem – ist es aber auch ein abschreckendes Signal an jene, die vielleicht bis heute (potenzielle) Täter sind.
„Der Angeklagte dürfte ein Gespür dafür gehabt haben, wen er sich aussuchte“, hatte die Staatsanwältin mit Blick auf die Missbrauchsopfer erklärt. Nun drehte die Justiz den Spieß um. Und suchte sich „Pater A.“ aus. Als ersten (früheren) Geistlichen, der im Zug der Missbrauchsskandale zur Verantwortung gezogen wurde. Den Opfern zuliebe.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2013)