Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt

Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.

Nationalrat beschließt Psychologengesetz einstimmig

Nationalrat beschliesst Psychologengesetz einstimmig
(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Ebenso einhellig wurde die kostenlose Hebammenberatung für Schwangere verabschiedet. Widerstand gab es bei der Gesundheitsberufe-Registrierung.

Eine Reihe von Gesetzen aus dem Gesundheitsbereich ist am Mittwoch im Nationalrat mit großer Mehrheit angenommen worden. Trotz vorangegangener Kontroversen wurde etwa das neue Psychologengesetz einstimmig beschlossen. Ebenso einhellig wurde die kostenlose Hebammenberatung für Schwangere verabschiedet. Größeren Widerstand gab es dagegen bei der neuen Gesundheitsberufe-Registrierung.

Psychologen müssen gemäß dem neu gefassten Gesetz - es ersetzt eine seit 1991 gültige Regelung - eine zumindest fünfjährige akademische Ausbildung (dreijähriges Bachelorstudium und zweijähriges Masterstudium) absolvieren. Die Ausbildung klinischer Psychologen und Gesundheitspsychologen wird verbessert, die Supervision verpflichtend eingeführt und spezielle Curricula für Kinderpsychologen vorgeschrieben.

Die Tätigkeiten der Gesundheitspsychologen bzw. der Klinischen Psychologen bleiben diesen vorbehalten, ohne dass in die Tätigkeitsbereiche anderer Gesundheitsberufe (Ärzte, Psychotherapeuten) eingegriffen wird. An diesem Punkt hatten sich im Vorfeld Konflikte entzündet, die letztlich in rot-schwarzen Verhandlungen entschärft werden konnten.

Eine Stunde kostenlose Beratung

Für Schwangere gibt es künftig eine einstündige kostenlose Beratung durch eine Hebamme, sie kann im Rahmen des Mutter-Kind-Passes zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden. Im Bereich der Arzneimittel müssen Zulassungsinhaber künftig die Arzneimittelbehörde über alle freiwillig von ihnen getroffenen Maßnahmen zur Marktrücknahme eines Medikaments informieren. Auch dies wurde einstimmig angenommen.

Etabliert wurde zudem die Registrierung von allen Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Angesiedelt wird das Register bei der Arbeiterkammer. Hier stimmten nur die Regierungsfraktionen zu, allerdings mit Ausnahme der ÖVP-Mandatarin Claudia Durchschlag. Die Physiotherapeutin forderte, die Registrierung bei den Berufsverbänden zu verankern. FPÖ und BZÖ witterten eine "Lex Burgstaller", weil die ehemalige Landeshauptfrau diese Materie in der Salzburger Arbeiterkammer nach ihrer Rückkehr übernehmen wird.