Die Staatsanwaltschaft darf gegen die drei Abgeordneten ermitteln. Der Nationalrat beschloss in seiner letzten regulären Sitzung vor der Wahl unter anderem die Reparatur des Mafiaparagrafen.
Der Nationalrat hat in der Nacht auf Samstag sein offizielles Programm für die Gesetzgebungsperiode abgeschlossen. Die mehr als 16-stündige letzte Sitzung vor der Sommerpause endete mit der Aufhebung der Immunität von drei Abgeordneten. Ersuchen der Staatsanwaltschaft auf "Auslieferung" der BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher und Stefan Petzner sowie des ÖVP-Mandatars Johann Rädler wurden stattgegeben. Abgelehnt wurde dagegen die Aufhebung der Immunität der Grün-Abgeordneten Gabriela Moser.
Bei den BZÖ-Mandataren ging es um ein Werbe-Video des orangen Bündnisses bei der Kärntner Landtagswahl, in dem Kärntner Spitzenpolitiker mit Diktatoren verglichen wurden. Der Verdacht ist unter anderem jener der "üblen Nachrede". Abgelehnt wurde die Auslieferung vom Bündnis, dem Team Stronach und den Freiheitlichen.
Ebenfalls ermitteln will die Staatsanwaltschaft gegen VP-Mandatar Rädler. Bei ihm geht es um die Volksbefragung zur Wehrpflicht, in deren Vorfeld der Bürgermeister von Bad Erlach auf amtlichem Papier für eine Beibehaltung des Pflichtdienstes geworben haben soll, was er in einer Rede am Freitag bestritt. Trotzdem stimmten außer der FPÖ alle Klubs für die Aufhebung der Immunität. Der Vorwurf lautet hier auf Amtsmissbrauch.
Nicht ausgeliefert wurde Moser, gegen die im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den Chef des Patentamts, Friedrich Rödler, die sich letztlich als haltlos herausstellten, ermittelt werden sollte. Hier waren es einzig die Freiheitlichen, die für eine Aufhebung der Immunität waren.
Mafia-Paragraf repariert
In der Sitzung wurden mehrere kleinere und größere Gesetze beschlossen, unter anderem Bankeninsolvenzrecht, Verbot von Neonicotinoiden, Einschränkung des Mafia-Paragrafen und Stiefkind-Adoption für Homosexuelle.
Dafür dass Parlament und Regierung im Sommer nicht langweilig wird, sorgten die Abgeordneten nach Mitternacht noch selbst. Sie segneten eine Bestimmung ab, wonach auch in der tagungsfreien Zeit Anfragen an Regierungsmitglieder gestellt werden dürfen. Wann wieder im Plenum getagt wird, steht in den Sternen. Reguläre Sitzung ist bis zur Nationalratswahl am 29. September keine mehr anberaumt, allerdings ist von seitens der Opposition bis dahin einberufenen Sondersitzungen auszugehen. Allenfalls könnte der Nationalrat auch noch im September zu einem außertourlichen Plenum zusammentreten, um die Aufwertung von Volksbegehren zu beschließen, die derzeit erst im Begutachtungsstadium ist. Diese Option ließ sich die Koalition jedenfalls bis zuletzt offen.
(APA)