Feldhase darf in Madrid bleiben: Analyse zur Albertina-Affäre

Einigung in der Hasen-Causa. Die Albertina-Affäre könnte dennoch herbe Folgen für die Museen haben.

Der Hase darf nun doch die vereinbarten drei Monate im Madrider Prado bleiben: Das verkündete Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Donnerstag abend bei der Eröffnung der Mondrian-Ausstellung in der Albertina. Die Lichtstärke wurde von 50 auf 25 Lux reduziert, die empfindlichsten Blätter dürfen dadurch 700 Stunden hängen. Gemeinsam mit Bundesdenkmalamt (BDA), Prado und Albertina sei diese "gute Lösung" zustande gekommen, sagte Gehrer, betonte aber trotzdem: "Die Vorgangsweise war nicht in Ordnung, und ich will nicht, dass das noch einmal vorkommt."

Ein Etappensieg für Albertina-Chef Klaus Albrecht Schröder? Immerhin, er hat heuer noch allerhand vor: So beschickt die Albertina eine Schiele-Retrospektive im Van Gogh Museum in Amsterdam (ab 25.März), hat der National Gallery Washington Dürer-Werke versprochen (ab 2.10.), 40 Rembrandts dem Milwaukee Art Museum (ab 5.10.) - und wieder Schieles der Royal Academy London (ab 22.10.). Wie wird das BDA künftig agieren? Das fragt man sich auch im Kunsthistorischen Museum, das auf eine Genehmigung für Vermeers "Malkunst" wartet, die Ende März nach Den Haag reisen soll. Rund 80 Gemälde aus dem KHM waren zuletzt in Japan und Polen.

Strengere Regeln für den Leihverkehr

BDA-Generalkonservatorin Eva-Maria Höhle forderte Donnerstag die Wiedereinführung der Liste mit für den Verleih gesperrten Kunstwerken. Die Liste von 1971 soll nicht mehr gültig sein: Auf ihr standen Vermeers "Malkunst" oder alle Klimts und Schieles des Belvedere. Ausleihungen müssen im Vorhinein mit dem BDA abgeklärt werden, so Höhle.

Genehmigungen seien keine Routinesache. Waren sie aber bisher. Und es ist fraglich, ob das BDA diese Praxis auf eigene Faust verändern kann. Sagt man in den Museen. Schröder habe den Bogen überspannt, Selbstbeschränkung sei angesagt. Aber Leihverkehr und Großausstellungen will man sich nicht nehmen lassen. Dem BDA fehle das Personal für die Prüfungen, sie würden auch zu lange dauern.

Bisher war es so: Museumsdirektoren, die etwas zusagten, fragten ihre Restauratoren, ob ein Verleih möglich sei. Wenn diese nein sagten, wurde diskutiert oder eben nicht verliehen. Das liegt im Ermessen des Direktors. Oder des Kuratoriums, des Aufsichtsorgans der Museen, das aber nur zuständig für die wirtschaftliche Gebarung ist. Wollte man den Verleih in diese Aufsicht hineinnehmen, müsste man das Gesetz ändern. Eingeführt wurde die Ausfuhrgenehmigung nicht nur aus konservatorischen, sondern aus "patriotischen" Gründen, heißt es. Diese Idee stammt aus der Zeit nach der Monarchie, als das klein gewordene Österreich seinen Kunstbesitz schützen wollte.

Der "Privatkrieg" zwischen dem BDA und Schröder durch das Reiten auf Formalitäten muss beendet werden. Er schadet dem Image Österreichs, dem Vertrauen in die Pakt-Fähigkeit der Museen. Und: Das Ministerium muss vermitteln, nicht mit Einzelmaßnahmen, sondern grundsätzlich.


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