Berufsverbot für Ärztin nach Abtreibungen

Abtreibungsärztin: Temporäres Berufsverbot
Abtreibungsärztin: Temporäres BerufsverbotClemens Fabry
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Jene Ärztin, die bei Billig-Abtreibungen bis zu 16 Patientinnen verletzt haben soll, darf vorerst nicht mehr ordinieren. Die MA 40 hat ein vorläufiges Praxisverbot verhängt.

Jene Allgemeinmedizinerin, in deren Ordination es laut der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz zu zahlreichen schweren Komplikationen nach Abtreibungen gekommen ist, ist am Freitag von der MA 40 mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt worden. Es beruht auf der Anzeige eines Krankenhauses, in das am 11. Juni eine nach einer Abtreibung schwer verletzte Frau aufgenommen worden ist.
Man habe sich zu dieser Maßnahme entschlossen, weil ein Verfahren wegen „grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufes“ aufgenommen worden und Gefahr im Verzug sei. Das Verwaltungsstrafverfahren sei bereits vom zuständigen Magistratischen Bezirksamt gegen die Ärztin eingeleitet worden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens ist sie nun nicht mehr berechtigt, ihren Beruf auszuüben. Auch seitens der Ärztekammer läuft gegen sie ein Verfahren zur Aberkennung der Berufsberechtigung.

Sieben Fälle mit schweren Folgen


Endgültig ins Rollen gebracht hatte den Fall – die Ärztin tauchte seit vielen Jahren immer wieder in Medienberichten, auch über Gerichtsprozesse, auf – die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. Sie berichtete am Donnerstag von sieben Fällen schwerer Komplikationen, die ihr bekannt geworden seien. In den vergangenen vier Jahren seien 16 Mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden.
Die Patientenanwältin: „Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden, und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet.“ Den Ausschlag gab schließlich die Anzeige jenes Wiener Krankenhauses, in dem eine Patientin der Wiener Abtreibungsärztin wegen einer schweren Komplikation behandelt werden musste.

("Die Presse" Printausgabe vom 13.07.2013)

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