Rodney King: Als ein Freispruch blutige Rassenunruhen auslöste

Rodney King Freispruch blutige
Rodney King Freispruch blutige(c) Justin Hoch/ Wikipedia
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Polizisten misshandelten einen Schwarzen vor laufender Kamera. Ihr Freispruch führte 1992 zu Krawallen mit mehr als 50 Toten.

Wien/Red. Selbst US-Präsident Barack Obama rief nach dem Urteil zur Zurückhaltung auf. Denn der Fall um den Todesschützen George Zimmerman weckt unweigerlich die Erinnerung an eines der dunkelsten Kapitel in Amerikas jüngerer Justizgeschichte: Anfang der Neunziger löste der Freispruch von vier weißen Polizisten nach der Misshandlung des Schwarzen Rodney King in Los Angeles Massendemonstrationen aus, die rasch in die schwersten Rassenunruhen seit den Sechzigern umschlugen.

King – nach einem Raubüberfall nur auf Bewährung frei – hatte sich am 3. März 1991 alkoholisiert eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Die Polizisten stellten den 25-Jährigen schließlich – und malträtierten ihn mit mehr als 50 Stockschlägen. Mit den Füßen traten sie dabei immer wieder auf den Afroamerikaner ein. Die Bilder gingen um die Welt, ein Amateurfilmer hatte die brutale „Verhaftung“ zufällig mit der Kamera festgehalten. Als die vier Polizisten 1992 freigesprochen wurden (zwei wurden später in einem zweiten Verfahren zu 30 Monaten Haft verurteilt), kam es zu blutigen Unruhen. Nach vier Tagen schritt sogar die Armee ein. Bis dahin hatten die Krawalle mehr als 50 Menschenleben gekostet, es gab tausende Verletzte.

„Rassismus wird es immer geben“

King ertrank im Vorjahr mit 47 Jahren bei einem Unfall in seinem Swimmingpool. Zuvor hatte er noch prophezeit: „Es wird immer eine gewisse Art von Rassismus geben.“ Die Menschen müssten aber zurückschauen und sehen, „was wir bisher erreicht haben“, sagte King. Auch den tragischen Tod von Trayvon Martin kommentierte er und übte dabei scharfe Kritik an den weitreichenden Selbstverteidigungsrechten („stand your ground“), die in Florida und zahlreichen anderen Bundesstaaten gelten: „Es tut mir leid, dass er mit dem Leben für so ein Gesetz bezahlen musste.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2013)

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