Der US-Präsident vertraut den "erfahrenen" Anklägern des Justizministeriums. Der Todesschütze George Zimmermann war im Strafverfahren freigesprochen worden.
Nach dem umstrittenen Freispruch im Prozess um den Tod des schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin will sich US-Präsident Barack Obama nach Angaben des Weißen Hauses nicht in das weitere Vorgehen der Justiz einschalten. Obamas Sprecher Jay Carney sagte am Montag in Washington, der Präsident werde die "erfahrenen Ankläger" des US-Justizministeriums ihre Arbeit machen lassen. Der Todesschütze George Zimmerman war am Wochenende in dem Strafverfahren im Bundesstaat Florida freigesprochen worden. Ihm könnte aber noch eine Anklage wegen Verletzung der Bürgerrechte vor einem Bundesgericht drohen.
US-Justizminister Eric Holder bekräftigte in einer Rede in Washington, dass die im Frühjahr 2012 begonnenen Ermittlungen der Bundesbehörden gegen Zimmerman fortgeführt würden. Die Untersuchung war wegen des Prozesses in Florida unterbrochen worden. Holder sagte, sein Ministerium werde "im Einklang mit den Fakten und dem Recht" handeln. "Und wir werden niemals aufhören, daran zu arbeiten, dass in jedem Fall, bei allen Umständen und in jeder Gemeinde Gerechtigkeit geschieht."
Holder erklärte, er teile die Besorgnis in der Bevölkerung über den "tragischen" und "unnötigen" Tod des 17-jährigen Trayvon. Das Land müsse nun eine "offene" Diskussion führen über die "komplizierten und emotional aufgeladenen Fragen, die dieser Fall aufgeworfen hat". Der Tod des Teenagers hatte für Aufsehen gesorgt, weil dabei auch Rassismus im Spiel gewesen sein soll.
Der Nachbarschaftswächter Zimmerman, Sohn einer peruanischen Mutter und eines weißen US-Bürgers, hatte Martin am Abend des 26. Februar 2012 in Sanford nahe Orlando erschossen. Obwohl der schwarze Jugendliche unbewaffnet war, ließ die Polizei den Schützen zunächst laufen. Dabei berief sie sich auf ein Gesetz, dass Bürgern in Florida ein weitgehendes Selbstverteidigungsrecht einräumt. Zimmerman hatte erklärt, dass Martin ihn zuerst attackiert habe.
Erst nach einer Protestwelle in der Öffentlichkeit klagte die Justiz den Nachbarschaftswächter an. In dem Strafprozess urteilten die Geschworenen am Samstag aber schließlich, dass Zimmerman in Notwehr gehandelt habe.
(APA)