Treyvon Martin: Wer sind die Geschworenen?

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Im Fall Treyvon Martin haben die sechs Geschworenen den Nachbarschaftswärter George Zimmerman einstimmig für unschuldig befunden. Die sechs Frauen im Kurzportrait.

„Wir haben es uns nicht leicht gemacht", sagt Geschworene B-37 dem Fernsehsender CNN. Die Protestwelle, die sich nach dem Urteil im Fall Trayvon Martin in den USA gebildet hat, scheint B-37 selbst zu überwältigen. „Die Leute sollen wissen", so die Geschworene, „dass wir alles gegeben haben, um zu diesem Urteil zu kommen." (Mehr dazu)

B-37 war eine von insgesamt sechs weiblichen - fünf weiße, eine Latina - anonymen Geschworenen, die im Fall Martin entschieden haben: Sie befanden den Nachbarschaftswärter George Zimmerman für unschuldig. Zimmerman hatte den schwarzen Teenager Martin erschossen, weil er ihn für einen Einbrecher hielt. Kritiker werfen ihm rassistische Motive vor.

Problem mit Waffen

B-37 ist die erste Geschworene, die in der Öffentlichkeit Stellung bezieht. Laut einer Kurzbiografie, die die Zeitung „USA Today" veröffentlicht hat, ist die weiße Frau die Tochter eines Air-Force- Piloten und seit 20 Jahren verheiratet. Sie hat zwei Kinder im Alter von 24 und 27 Jahren und arbeitet als Managerin. B-37 war bereits viermal in ihrem Leben Geschworene. Während des Prozesses sagte B-37 zu Zimmermans Anwalt Mark O'Mara, sie habe ein Problem damit, dass Amerikaner gewisse Waffen besitzen dürfen. Nur weil ihnen eine Waffe erlaubt werde, heiße das nicht, dass sie verantwortungsvoll damit umgehen. Die Gesetze müssten hier strenger werden.

Geschworene B-29 ist eine junge Latina, die erst kürzlich mit ihrem Mann und acht Kindern nach Florida gezogen ist. In der Familie der ehemalige Pflegehelferin hätten sich viele auf die Seite des Teenagers Martin geschlagen, sie selbst sei aber neutral in die Verhandlung gegangen. Sie habe im Vorfeld auch den Berichten über Martins Tod nicht sehr viel Bedeutung beigemessen. In Chicago, wo sie vorher gewohnt hatte, gehörten derartige Meldungen über Schießereien zum Alltag.

Geschworene B-76 lebt seit 18 Jahren in Floridas Seminole County (Martin starb in Sanford, einer Stadt in Seminole County). Sie hat zwei Kinder, eines ist Anwalt. Vor ihrer Tätigkeit als Geschworene habe sie drei- oder viermal vom Fall Martin gehört. Während der Befragung zu ihrem Medienverhalten hat sich B-76 an die Mutter Martins gewandt und gefragt: „Ist das seine Mutter?" Die Staatsanwaltschaft wollte B-76 dafür als Geschworene entlassen, letztlich durfte sie bleiben. Es sei natürlich, dass Menschen Sympathien hegen, so B-76, aber in diesem Fall dürfe das die Beratungen und das Urteil nicht beeinflussen.

Opfer häuslicher Gewalt

Geschworene E-6 ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von elf und 13 Jahren. Sie gilt als die gesprächigste der sechs Geschworenen: Oft hat sie das Wort ergriffen, wenn den Geschworenen Fragen gestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft wollte auch E-6 als Geschworene entlassen, da sie vier der potenziellen Zeugen offenbar - zumindest vom Namen her - kannte. E-6 war in ihrer Vergangenheit Opfer häuslicher Gewalt, wird in amerikanischen Medien berichtet.

Geschworene B-51 ist eine ältere Dame, die seit neun Jahren in Floridas Seminole County lebt. Die Pensionistin war im Immobilienbereich tätig und hat keine Kinder.

Geschworene E-40 ist erst vor einigen Monaten aus Iowa nach Seminole County gezogen. Sie arbeitet als Sicherheitsbeauftragte und hat einen 28-jährigen Sohn. Im Rahmen des Prozesses gab sie vor den Anwälten an, sie könne sich kaum an die Berichterstattung zum Fall Martin erinnern.

Das Urteil eines Geschworenengerichts muss einstimmig sein. In den USA hat jeder Bürger das Recht, vor einer richterlichen Jury zu erscheinen, aber auch die Pflicht, im Bedarfsfall selbst als Geschworener aufzutreten. Sie sollen den Fall freilich unvoreingenommen behandeln. Nur die Geschworenen - sechs oder zwölf an der Zahl - beschließen, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist. Der Richter hat die Funktion eines Hüters der Prozessordnung. Nur selten hebt er das Urteil der Geschworenen im Nachhinein tatsächlich auf.

(duö)

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