Der Jugendliche wurde in U-Haft missbraucht. Am Montag wäre er wegen Raubes vor Gericht gestanden. Dies sei "derzeit nicht zumutbar", so das Gericht.
Die für kommenden Montag geplante Verhandlung gegen den 14-Jährigen, der Anfang Mai in einer Zelle auf der Jugendabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt von zwei älteren Mitgefangenen vergewaltigt wurde, findet nicht in der vorgesehenen Form statt. Der Jugendliche wird sich aus gesundheitlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt wegen Raubes vor einem Schöffensenat zu verantworten haben. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.
Der 14-Jährige soll Ende April gemeinsam mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen, wobei sich die Täter vermummt hatten und den Ermittlungen zufolge zwei gezückte Messer im Spiel waren.
Zudem soll das Quartett bereits einen weiteren Raub geplant gehabt haben. Die drei strafmündigen Burschen - die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben - wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später - in der Nacht auf den 7. Mai - wurde der 14-Jährige dort missbraucht.
Vorerst nur ältere Komplizen vor Gericht
Die Verhandlung wegen des gescheiterten Straßenraubes - der als Opfer auserkorene Mann hatte sich zur Wehr gesetzt - wird nun ohne den 14-Jährigen stattfinden. Vor Gericht werden sich vorerst nur seine zwei älteren mutmaßlichen Komplizen zu verantworten haben. Grund: Die psychosoziale Prozessbegleitung des Burschen hat das Straflandesgericht davon in Kenntnis gesetzt, "dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht zumutbar wäre", berichtete Gerichtssprecherin Salzborn.
Der 14-Jährige, der seit seiner Enthaftung und der erlittenen Übergriffe in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt, ist außerdem derzeit im Ausland, wobei dafür therapeutische Umstände maßgeblich sein sollen. Ihm konnte die gegen ihn gerichtete Raub-Anklage noch gar nicht zugestellt werden, so dass eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Verhandlung nicht gegeben gewesen wäre.
Gutschten: Verzögerte geistige Reife
Dem Bursch wird von einem psychiatrischen Gutachten eine verzögerte geistige Reife bescheinigt. Wann er nun vor Gericht muss, steht noch nicht fest. Aufgrund des Gutachtens ist fraglich, ob überhaupt Strafbarkeit gegeben ist. Womöglich war der 14-Jährige gemäß einer Bestimmung im Jugendgerichtsgesetz (JGG) gar nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Dennoch beharren die Staatsanwaltschaft Wien und die ihr übergeordneten Behörden auf der eingebrachten Anklageschrift.
Das Schicksal des in staatlicher Gewahrsam missbrauchten 14-Jährigen hatte eine hitzige Diskussion um den Jugendstrafvollzug in Gang gesetzt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), die dabei eine nicht immer glückliche Figur machte, hat in diesem Zusammenhang ein 25 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Verbesserungen bringen soll. Unter anderem soll eine Task Force möglichst rasch Alternativen zur U-Haft für unter 18-Jährige entwickeln.
(APA)