Siegerjustiz ist immer eine Deformation des Rechts, kritisierte schon Hannah Arendt in ihrer Analyse des Eichmann-Prozesses.
1963 erschien in Deutschland die erste umfassende Darstellung von Stalins Verfahren gegen seine politischen Gegner. Der Titel: "Die Moskauer Schauprozesse". Vier Jahre später fand das Wort "Schauprozess" in den Duden Eingang. Als "Gerichtsverfahren mit politischem Demonstrationseffekt in diktatorischen Staaten" definiert ihn der Brockhaus, als "von einem meist diktatorischen Regime inszeniertes Gerichtsverfahren, das propagandistisch ausgewertet wird", Meyers Konversationslexikon.
Auch in einem weiteren 1963 erschienenen Buch findet sich das Wort "Schauprozess" - als Übersetzung des englischen "Show trial". Die Philosophin Hannah Arendt bezeichnete so den israelischen Prozess gegen den NS-Organisator des Holocaust Adolf Eichmann in ihrem Buch "Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen". Arendts Verwendung des Worts hat Karriere gemacht. Die Beschränkung auf diktatorische Regimes hat sich im Sprachgebrauch längst überholt.
Heute wird diese abwertende Bezeichnung freigebig überall verwendet, wo (in den Augen des Kritikers) politische Instrumentalisierung und mediale Inszenierung im Spiel ist und/oder ein Prozessergebnis von vornherein festzustehen scheint - wie etwa in Bezug auf den Prozess gegen Saddam Hussein. Eines der wichtigsten Ziele von Schauprozessen, sagen Soziologen und Medienforscher, ist die Formung beziehungsweise Konstruktion von Geschichte und kollektiver Erinnerung. Gibt es also böse Schauprozesse diktatorischer und gute Schauprozesse demokratischer Regierungen, je nachdem, was damit konstruiert werden soll? Hannah Arendts Antwort in ihrer heftig angefeindeten Analyse des Eichmann-Prozesses ist ein klares Nein.
Gerechtigkeit durch Gesetze und Gerichtsverfahren, so Arendt, könne nur erreicht werden, wenn die Rechtsprechung völlig frei von zusätzlichen Motiven sei, etwa jenem, Geschichte zu "schreiben". Der Eichmann-Prozess fand zu einer Zeit statt, als Ministerpräsident Ben-Gurion dabei war, aus dem jungen israelischen Staat eine Nation zu machen. Der Prozess sollte die Erinnerung an den Holocaust wachhalten und zugleich Israel zur Stärke mahnen.
Arendt kritisierte diese politische Instrumentalisierung. Selbst der "edelste" über die reine Rechtsprechung hinausgehende Zweck beeinträchtige ein Gericht. Arendt zufolge hätte es eines internationalen Tribunals bedurft, um Eichmann zu verurteilen. In ihren Augen wiederholte der israelische Prozess ein Problem, das "seit den Nürnberger Prozessen hinreichend bekannt" sei: die "Beeinträchtigung der Gerechtigkeit und Billigkeit in einem Gerichtshof des Siegers". Das israelische Gericht scheiterte laut Arendt aber auch in seinem Bemühen, Eichmann als perverses Monster zu präsentieren. Er erweckte für sie stattdessen den Eindruck eines banalen Bürokraten, ja eines "Hanswursts". So kann die Personifikation des Bösen, medial vor der Weltöffentlichkeit zur Schau gestellt, zuletzt zum "Schuss nach hinten" werden: banal, menschlich, ja - in der Pose des Besiegten - Mitleid erregend.